Er wollte Urlaub: Mini-Jobber im Zoo bekommt stattdessen 9000 Euro
Das Landesarbeitsgericht hat einem Mini-Jobber des Frankfurter Zoos eine Entschädigung in Höhe von 9000 Euro gezahlt, weil er Urlaub wollte. Der Arbeitsvertrag wird Fragen auf.
Frankfurt - Im langwierigen Rechtsstreit zwischen der Stadt Frankfurt und einem Beschäftigten ist es am Montag vor dem Landesarbeitsgericht zu einem Vergleich gekommen. Die Stadt zahlt dem 57 Jahre alten Kläger, der gekündigt bekam, weil er als Mini-Jobber Urlaub wollte, 9000 Euro. Der Mann hatte an der Kasse des Zoos gearbeitet und war dort tageweise zum Einsatz gekommen. Grundlage dafür war eine Rahmenvereinbarung. Bei dieser handele es sich nicht um einen Arbeitsvertrag, weswegen der Mini-Jobber auch keinen Anspruch auf Urlaub habe, so die Haltung der Stadt.
Arbeitsvertrag des Zoo-Angestellten in Frankfurt wirft vor Gericht viele Fragen auf
Die Berufungsverhandlung am Montag zeigte wie schon in der ersten Instanz, dass das von der Stadt für die Zoo-Angestellten gewählte Arbeitspapier rechtlich heikel war. So warf auch die 7. Kammer zunächst mehr Fragen auf, als sie beantwortete. Endete das Arbeitsverhältnis somit nach Ansicht der Stadt an jedem Abend? Ist eine solche Rahmenvereinbarung zeitlich befristet? Und warum wurde im August 2023 eine Kündigung ausgesprochen, wenn doch nach Ansicht der Stadt gar kein Arbeitsverhältnis mehr bestand?

Durch den von der Kammer angeregten Vergleich mussten die Fragen nicht mehr geklärt werden. Die Klage eines weiteren Zoo-Mitarbeiters, die noch in der ersten Instanz ist, könnte nun ebenfalls durch einen Vergleich beendet werden. (Oliver Teutsch)
Der 57-Jährige ist nicht der einzige Mini-Jobber, der gegen den Frankfurter Zoo geklagt hat. Eine Mini-Jobberin fühlt sich vom Zoo ausgebeutet nachdem sie von ihrem geringen Verdienst erfahren hat.