Im Missbrauchsfall um einen Priester aus dem Landkreis Dachau, der eine junge Frau vergewaltigt haben soll, sind vor dem Amtsgericht München neue Erkenntnisse zutage getreten.
Dachau/München – Der Fall kam ins Rollen, nachdem ein Einwohner der Gemeinde schwere Vorwürfe gegen den Geistlichen erhoben hatte. In einem Flugblatt bezeichnete er den Pfarrer als „Abschaum und einen Ehebrecher“. Demnach soll der Priester eine Affäre mit der Ehefrau des Verfassers gehabt und die Tochter des Mannes im Pfarrhaus sexuell missbraucht haben.
Wie berichtet, wirft die Staatsanwaltschaft dem 68 Jahre alten Geistlichen in Diensten des Erzbistums München und Freising vor, zwischen August 2018 und März 2019 mit den Fingern und unter Einsatz von Gewalt in die Frau eingedrungen zu sein. Dabei soll er ihr gedroht haben, ihr Leben zu zerstören, sollte sie über das Geschehene sprechen.
Das mutmaßliche Opfer schwieg rund fünf Jahre. Erst als der Pfarrer bereits im Ruhestand war, begannen die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft. Kurz darauf informierte der Vater das Erzbischöfliche Ordinariat in München. Im Rahmen eines Gesprächs mit Kirchenvertretern, bei dem die junge Frau ausschließlich Männern gegenübersaß, weigerte sie sich, das Protokoll der Sitzung zu unterschreiben. Nach Angaben eines Kirchenvertreters konnte bei dem Pfarrer keine Reue oder Schuld festgestellt werden. Psychologen hätten zudem davon abgeraten, das Opfer zu einer möglicherweise traumatischen Befragung vorzuladen. Wegen des nicht unterschriebenen Protokolls sah die Kirche nach eigenen Angaben keine ausreichenden Indizien, um den Verdacht der Vergewaltigung umgehend an die Staatsanwaltschaft zu melden.
Kirchenrechtlich wurde der Pfarrer lediglich für den Verstoß gegen den Zölibat – die Affäre mit der Frau – bestraft. Die Strafe umfasste eine Zahlung an eine Opferorganisation sowie eine Gehaltskürzung. Die mutmaßliche Vergewaltigung blieb allerdings von der Kirche ungeahndet. Das Ordinariat überwies der 18-Jährigen eine „Beihilfe” genannte Zahlung in Höhe von 3000 Euro. Das Strafverfahren dauert an.
Tom Sundermann