Das neue Jahr 2026 bringt einige Änderungen mit sich. Für Bürgergeld-Empfänger gelten neue Vorgaben beim Minijob. Andere Regeln bleiben dagegen gleich.
München – Zum Jahreswechsel 2026 treffen zwei gegensätzliche Entwicklungen aufeinander, die für Millionen von Bürgergeld-Empfängern mit Nebenjob relevant sind. Während die Regelsätze erstmals seit der Einführung des Bürgergeldes im Jahr 2023 unverändert bleiben, steigt die Minijob-Grenze deutlich an.
Diese Konstellation bringt sowohl Chancen als auch Herausforderungen für alle mit sich, die neben dem Bezug von Bürgergeld eine Arbeit auf Minijob-Basis ausüben. Wie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) auf seiner Website bestätigt, werden die Regelbedarfsätze im Bürgergeld und der Sozialhilfe zum 1. Januar 2026 nicht erhöht.
Bürgergeld-Regelbedarf wird nicht erhöht – so viel Geld bekommen Empfänger ausgezahlt
Laut BMAS erhalten alleinstehende Empfänger weiterhin 563 Euro monatlich. Diese sogenannte „Nullrunde“ resultiert nach Angaben des Ministeriums aus dem gesetzlichen Fortschreibungsmechanismus: Rechnerisch hätte sich für 2026 ein Wert von nur 557 Euro ergeben, weshalb aufgrund des Besitzschutzes die höheren Beträge von 2025 beibehalten werden.
Die Bundesregierung entschied im September, dass alle Regelbedarfsstufen auf dem Niveau von 2025 bleiben: Regelbedarfsstufe 1 bei 563 Euro, Stufe 2 bei 506 Euro und Stufe 3 bei 451 Euro. Für Bürgergeld-Empfänger bedeutet dies, dass trotz möglicherweise steigender Lebenshaltungskosten keine Entlastung über den Regelsatz erfolgt. Zudem wird für sie 2026 der Wechsel zur Grundsicherung relevant.
Minijob-Grenze steigt auf 603 Euro: Arbeiten neben Bürgergeld-Bezug wird lukrativer
Parallel dazu bringt das Jahr 2026 eine deutliche Verbesserung für Minijobber: Der gesetzliche Mindestlohn steigt auf 13,90 Euro pro Stunde, wie die Bundesregierung mitteilt. Da die Minijob-Grenze automatisch an den Mindestlohn gekoppelt ist, erhöht sich die monatliche Verdienstgrenze von derzeit 556 Euro auf 603 Euro.
Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit profitieren von der Mindestlohnerhöhung mehr als sechs Millionen Menschen. Für Minijobber bedeutet die höhere Grenze mehr Spielraum: Sie können bei gleichem Stundenumfang mehr verdienen oder bei gleichem Verdienst weniger Stunden arbeiten.
Bürgergeld-Empfänger mit Minijob: Anrechnung bleibt bei bewährten Freibeträgen
Entscheidend für Bürgergeld-Empfänger mit Minijob ist jedoch, wie sich der höhere Verdienst auf ihre Leistungen auswirkt. Wie das BMAS erklärt, bleiben die Freibetragsregelungen unverändert: Die ersten 100 Euro sind komplett anrechnungsfrei. Vom Bruttoeinkommen zwischen 100 und 520 Euro bleiben zusätzlich 20 Prozent anrechnungsfrei, zwischen 520 und 1.000 Euro sind es 30 Prozent.
Ihre Bürgergeld-Erfahrungen interessieren uns!
Haben Sie persönliche Erfahrungen mit dem Bürgergeld gemacht – positive wie negative? Teilen Sie sie mit unserer Redaktion und helfen Sie anderen Leserinnen und Lesern mit Ihren Erlebnissen. Schreiben Sie uns einfach an folgende E-Mail-Adresse: panorama-verbraucher@redaktion.ippen.media
Laden Sie sich hier kostenlos unseren Bürgergeld-Ratgeber herunter.
Bei einem vollen Minijob mit 603 Euro Bruttoverdienst ergibt sich somit ein anrechnungsfreier Betrag von 208,90 Euro: 100 Euro Grundfreibetrag plus 84 Euro aus dem 20-Prozent-Bereich (100-520 Euro) plus 24,90 Euro aus dem 30-Prozent-Bereich (520-603 Euro). Der Rest mindert entsprechend den Bürgergeld-Anspruch.
Übergang zum Midijob wird relevant – so hoch ist die neue Untergrenze ab 2026
Mit der neuen Minijob-Grenze verschiebt sich auch der Übergangsbereich: Wer regelmäßig mehr als 603 Euro verdient, rutscht automatisch in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Wie die Bundesregierung erläutert, steigt die Untergrenze für den Übergangsbereich von 556,01 Euro auf 603,01 Euro, während die Obergrenze bei 2.000 Euro bleibt.
Für Bürgergeld-Empfänger kann dieser Übergang sowohl Vor- als auch Nachteile haben: Einerseits entstehen vollwertige Versicherungsansprüche, andererseits sinkt durch die Sozialversicherungsbeiträge das Nettoeinkommen.
Kostenloser Bürgergeld-Ratgeber
Laden Sie sich HIER unseren umfangreichen Bürgergeld-Ratgeber kostenlos als PDF herunter. Somit erhalten Sie übersichtlich zusammengefasst alle wichtigen Informationen zum Thema Regelsätze, Wohnkosten, Förderungen, Pflichten, Kürzungen und mehr.
Laden Sie sich HIER den Ratgeber kostenlos als PDF herunter.
Bürgergeld: Ab 2026 etwas mehr Geld übrig mit Minijob – Arbeitsagentur mit wichtigem Hinweis
Die Kombination aus unveränderten Regelsätzen und höherer Minijob-Grenze bedeutet für viele Bürgergeld-Empfänger eine etwas verbesserte Situation. Wer bisher an der Minijob-Grenze gearbeitet hat, kann 2026 47 Euro mehr verdienen. Nach Abzug der Anrechnung bleiben davon aber nur etwa 14 Euro zusätzlich im Portemonnaie.
Zudem sollten Betroffene vorsichtig bei schwankenden Einkommen sein: Da Bürgergeld im Voraus ausgezahlt wird, können unerwartete Mehreinnahmen zu Rückforderungen führen. Die Bundesagentur für Arbeit empfiehlt daher, bei Änderungen des Einkommens umgehend das Jobcenter zu informieren. Unterdessen ändert sich 2026 die Zuzahlungsbefreiung bei Krankenkassen für Bürgergeld-Empfänger und auch Rentner. (Quellen: Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Bundesregierung, Bundesagentur für Arbeit) (kh)
Haben Sie eine Meinung zu diesem Artikel oder ähnliche Erfahrungen gemacht? Haben Sie Fehler entdeckt? Schreiben Sie direkt an unseren Autor – die Kontaktdaten finden Sie im Autorenprofil.