Diese 5 Dinge sollten Steuerzahler und Hausbesitzer noch dieses Jahr unbedingt tun

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5 Geld-Tipps für 2024: Weihnachtsgeld vom Ex-Arbeitgeber verlangen und vieles mehr. © IMAGO

Das Jahr 2024 neigt sich dem Ende zu. Es bleibt jedoch noch der Dezember, um im Endspurt weitere Vorteile beim Geld herauszuholen. Hier sind einige Dinge, die Sie noch erledigen können.

1. Weihnachtsgeld vom Ex-Arbeitgeber verlangen

Sie haben 2024 den Job gewechselt und hatten in der alten Firma Anspruch auf Weihnachts­geld oder einen Bonus? Dann haben Sie laut Bundes­arbeits­gericht (Az. 10 AZR 266/14) in bestimmten Fällen auch jetzt noch ein Recht darauf, das Geld anteilig zu bekommen. Also ein Zwölftel der Sonderzahlungen für jeden Monat, den Sie noch beim alten Arbeitgeber waren. Worauf es dabei ankommt, lesen Sie im kostenfreien Finanztip Weihnachts­geld-Ratgeber.

2. Ansprüche nicht verjähren lassen

Ende 2024 verjähren wieder einige Ansprüche. Hatten Sie einen Prämiensparvertrag, der 2021 endete, so sollten Sie deshalb prüfen, ob Sie zu wenig Zinsen bekommen haben. Falls ja, sollten Sie noch vor Jahresende eine Nachzahlung verlangen. Dafür empfehlen wir Ihnen genau darauf spezialisierte Kanzleien. Alle Details erfahren Sie in unserem kostenfreien Prämiensparen-Ratgeber.

Auch wenn Sie unzulässige Kon­to­füh­rungs­ge­bühren aus dem Jahr 2021 zurückfordern wollen, weil Sie einer Erhöhung nicht zugestimmt haben, müssen Sie unbedingt noch dieses Jahr dafür sorgen, dass Ihre Ansprüche nicht verjähren. Verzichtet die Bank nicht auf die Verjährung, sollten Sie die zuständige Schlichtungsstelle einschalten. Auch hier haben wir mehr Infos für Sie, in unserem Bank­ge­büh­ren-Ratgeber.

3. Riester-Vertrag prüfen

Sie haben einen Riester-Vertrag, dann sollten Sie rausfinden, ob Sie noch den richtigen Beitrag zahlen, um die volle Förderung mitzunehmen. Dafür rufen Sie einfach beim Anbieter an und informieren ihn, wenn sich bei Ihnen etwas geändert hat (z. B. eine Gehaltserhöhung, ein Wechsel in Teilzeit oder ein weiteres Kind).

Für Kinder gibt‘s z. B. Extra-Zulagen. Haben Sie 2023 mehr verdient als 2022, müssen Sie in 2024 mehr einzahlen als zuvor, um weiterhin die volle Zulage zu bekommen. Haben Sie Ihre Monatsbeiträge daran noch nicht angepasst, können Sie das durch eine Einmalzahlung in Ihren Vertrag ausgleichen, aber nur noch bis Jahresende.

4. Förderanträge stellen

Möchten Sie 2025 eine neue Heizung, eine energetische Sanierung oder eine Energieberatung durchführen? Dann stellen Sie Ihre Förderanträge unbedingt noch in diesem Jahr. Denn 2025 muss der Bundeshaushalt vermutlich erstmal vorläufig geführt werden. Förderprogramme werden dann höchstwahrscheinlich pausiert. Wird die Förderung noch 2024 bewilligt, erhalten Sie sie auch bei einem möglichen Förderstopp im kommenden Jahr noch ausbezahlt.

Klappt es mit der Förderung nicht mehr, können Sie Sanierungskosten im Eigenheim alternativ immer noch steuerlich abschreiben, auch wenn der Haushalt noch vorläufig geführt wird.

5. Photovoltaik-Pläne angehen

Planen Sie, eine PV-Anlage zu installieren? Dann ist jetzt eine gute Gelegenheit:

Erstens bekommen Sie die Anlagen aktuell sehr günstig – 7 Kilowatt-Peak (kWp) Leistung für rund 1.450 Euro/kWp, also insgesamt 10.000 Euro, sind absolut realistisch. Zum Vergleich: Bis zu einem Preis von 1.800 Euro/kWp lohnt sich eine PV-Anlage meistens. Ein optionaler Stromspeicher ist da noch nicht eingerechnet.

Zweitens sinkt zum 1. Februar 2025 die Einspeisevergütung für Strom, den Sie ins Netz einspeisen, um 1 Prozent. Sind Sie jetzt schnell, können Sie Ihre Anlage noch vorher ans Netz bringen. Dann bekommen Sie für die nächsten 20 Jahre noch die aktuell höhere Vergütung.

Um das beste Angebot zu finden, schauen Sie einfach in unserem kostenfreien Finanztip Ratgeber zu PV-Anlagen vorbei.

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Dieser Artikel liegt IPPEN.MEDIA im Zuge einer Kooperation mit Finanztip, Deutschlands führendem Geldratgeber, vor – das Original zu diesem Beitrag „10 Geld-Tipps: So holst Du aus 2024 noch mehr raus? stammt aus dem wöchentlichen Finanztip Newsletter vom 29. November 2024.

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