Streit um Parkgebühren am Dachauer Bahnhof: Bahn wehrt sich gegen Vorwürfe

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Mit diesen Schildern weist die Deutsche Bahn auf die Preise hin. Dabei wird allerdings nicht deutlich, dass es sich um neue Preise handelt. © hab

Am Bahnhof Dachau hat die Deutsche Bahn die Gebühren auf dem Park-and-Ride-Platz angehoben. Mehrere Autofahrer erhielten Strafzettel, weil sie versehentlich das falsche Ticket gezogen hatten. Den Vorwurf einer heimlichen Preiserhöhung weist die Bahn zurück.

Das Tagesticket am Dachauer Bahnhof kostet nun 2,20 Euro statt wie zuvor 2 Euro. 2 Euro gelten jetzt nur noch für vier Stunden Parkzeit, so steht es beim Kauf des Tickets – klein gedruckt – am Automaten. Eine Reihe von Autofahrern, die ihre Autos am Bahnhof abstellten und wie gewohnt ein 2-Euro-Ticket lösten, kassierten Strafzettel – in Höhe von 45 Euro (wir berichteten). Die Bahn wehrt sich gegen den Vorwurf der Autofahrer, dass die Preise heimlich erhöht worden seien: „Das bei BahnPark angewandte Verfahren zur Tarifkommunikation ist langjährig etabliert, bundesweit einheitlich und in der Praxis erprobt.“

Die Erhöhung des Parktarifs für das Tagesticket von 2 Euro auf 2,20 Euro sei nach dem bundesweit einheitlichen Verfahren kommuniziert worden, wie es an allen Standorten der DB BahnPark üblich sei: „Mit einem gut sichtbaren Aufkleber am Parkscheinautomaten, der auf den neuen Tarif hinweist, sowie einem entsprechend aktualisierten Tariftableau direkt am Automaten“, wie eine Sprecherin der Bahn auf Nachfrage mitteilt. Auch die ergänzende Regelung, wonach der bisherige 2-Euro-Tarif künftig nur noch für eine Parkdauer von bis zu vier Stunden gilt, sei in diesem Rahmen am Automaten ausgewiesen worden. 

Wie lange die Autofahrer auf die Gebührenerhöhung hingewiesen wurden, teilt die Bahn-Sprecherin nicht mit. Aber sie betont: Die verhängte Vertragsstrafe in Höhe von 45 Euro sei gerichtsfest geprüft: „Wird ein Fahrzeug ohne gültiges Parkticket angetroffen, ist der Betreiber verpflichtet, das entgangene Entgelt nachzufordern“, so die Sprecherin. Damit werde sichergestellt, dass nicht alle Parkkunden über höhere Tarife für das Fehlverhalten Einzelner aufkommen müssen.

Allerdings bestehe für Härtefälle oder Reklamationen die Möglichkeit, über das Kontaktformular des Betreibers unter www.mein-contipark.de/de/kontakt Einspruch zu erheben. „Ob im Einzelfall eine Kulanzregelung greift, entscheidet der Betreiber nach Prüfung der Sachlage individuell.“ Ein gestaffeltes Bußgeldsystem – etwa mit geringeren Beträgen bei nachweislicher Unkenntnis – sei jedoch nicht vorgesehen.

Die Stadt Dachau, Eigentümerin der Fläche des Park-and-Ride-Platzes, wurde über die Preiserhöhung der Gebühren nicht informiert. „Eine Information der Stadt Dachau ist im Rahmen des allgemeinen Verfahrens der Entgeltkommunikation nicht erforderlich“, so die Bahn-Sprecherin. Auf von DB BahnPark GmbH bewirtschafteten Parkplätzen liege die Tarifhoheit bei selbiger.

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