Noch bevor es angehalten hat: Bub springt auf Freisinger Volksfest aus Fahrgeschäft
Erst wollte sich ein Bub (10) während der Fahrt im Musikexpress auf dem Freisinger Volksfest nicht hinsetzen. Als deshalb das Fahrgeschäft anhalten musste, sprang er heraus, bevor es vollständig zum Stillstand gekommen war – und verletzte sich.
Freising – Schrecksekunde auf dem Freisinger Volksfest: Am Mittwoch, gegen 19.30 Uhr herrschte große Aufregung vor dem Fahrgeschäft Musikexpress. Das BRK brachte einen zehn Jahre alter Bub mit dem Rettungswagen ins Krankenhaus. Doch alle Spekulationen, das Kind sei aus dem fahrenden Karussell gefallen und dabei schwer verletzt worden, verwies die Polizei Freising auf FT-Nachfrage ins Land der Märchen. Der Bub habe sich durch eigenes Verschulden leichte Verletzungen zugezogen und sei nur vorsorglich in eine Klinik gebracht worden.
Fahrgeschäftebetreiberin trifft keine Schuld
Nach Abschluss der Ermittlungen habe sich der Sachverhalt ganz klar wie folgt dargestellt, berichtet der Stellvertretende Dienststellenleiter Hans-Jürgen Hintermeier: Ein zehnjähriger Bub ist in einen der Wagen des Musikexpress eingestiegen. „Das Fahrgeschäft ist langsam angefahren, in dieser ersten Runde wird zunächst von einem Mitarbeiter überprüft, ob alle Sicherheitsbügel ordnungsgemäß verschlossen sind, was auch der Fall war“, erklärte Hintermeier. Da es sich um ein Zweihandsystem handele, sei auch ausgeschlossen, dass sich der Bügel während der Fahrt von selbst wieder geöffnet habe. „Das kann nur bewusst passieren.“
Während der Fahrt habe die Betreiberin des Fahrgeschäfts den Zehnjährigen mehrfach ermahnen müssen, weil dieser immer wieder aufgestanden sei. Weil sich das Kind aber partout nicht an die Anweisungen halten wollte, „und keiner der Aufforderungen, sich anständig aufzuführen, nachgekommen ist, hat sich die Betreiberin dazu entschlossen, aus Sicherheitsgründen die Fahrt abzubrechen“. Das Fahrgeschäft war noch langsam im Auslaufen, als der Bub heraussprang und weglaufen wollte. Doch der Regen und die Tatsache, dass es aufgrund der Nässe rutschig war, machten ihm einen Strich durch die Rechnung: „Er ist auf die Knie gefallen und hat sich weh getan“, wie Hintermeier erklärt.
Anweisungen sind dringend Folge zu leisten
Die Polizei hat sich im Zuge der Ermittlungen die Abnahmen durch den TÜV angeschaut und zieht am Ende folgendes Fazit: „Der Vorfall hat keine technische Bewandtnis, es liegt kein Fehlverhalten seitens des Schaustellers vor. Einziger Grund für diesen Zwischenfall ist, dass der Bub den Aufforderungen nicht nachgekommen ist.“
Hintermaier nutzt den Vorfall für einen dringenden Appell: „Um Unfälle zu vermeiden ist den Anweisungen der Fahrgeschäftebetreiber unbedingt Folge zu leisten.“