Ein Passagier am Flughafen München, der einen Flieger Richtung USA nehmen wollte, kam nicht über die Sicherheitskontrolle hinweg. Der Grund hatte es in sich.
Flughafen München - Am Donnerstag, dem 26. Juni, kontrollierte die Bundespolizei am Flughafen München einen 61-jährigen Reisenden, der beim Check-In für seinen Flug nach San Diego ind en USA eine Schusswaffe mit sich führte. Bei der Waffe handelte es sich um eine Pistole der Marke „Unceta Y Compania S.A.“. Der Mann hatte zudem zwei leere Magazine dabei, konnte jedoch keine erforderlichen waffenrechtlichen Erlaubnisse vorweisen.
Der Reisende gab an, die Pistole von seinem kürzlich verstorbenen Großvater geerbt zu haben und plante, sie dauerhaft zu seinem Wohnsitz in den USA mitzunehmen.
Er berief sich auf die Monatsfrist zur Beantragung einer Waffenbesitzkarte für Erben gemäß §20 WaffG. Diese Regelung berechtigt jedoch nicht zur Ausfuhr oder zum Führen der Waffe. Eine Überprüfung im Nationalen Waffenregister ergab, dass die Pistole nicht registriert war. Somit war auch der Besitz durch den Großvater nicht rechtmäßig.
Mann will am Flughafen München Richtung USA fliegen und muss doch in München bleiben
Die Bundespolizei leitete ein Strafverfahren wegen unerlaubten Besitzes und Führens einer Schusswaffe gemäß §52 Abs. 3 Nr. 2a WaffG ein. Eine Sicherheitsleistung in Höhe von 500 Euro wurde gegen den 61-jährigen Deutschen erhoben. Die Schusswaffe und die beiden Magazine wurden beschlagnahmt. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen durfte der Mann den Flughafen verlassen.