B 2-Ausbau: Wielenbach scheitert mit Klage vor dem Verwaltungsgerichtshof
Der Verwaltungsgerichtshof München hat die Klage der Gemeinde Wielenbach gegen den ersten Abschnitt des B 2-Ausbaus zurückgewiesen. Gegen den zweiten Bauabschnitt will das Rathaus erneut zu Felde ziehen: „Der wird noch viel schlimmer.“
Wielenbach – Geknickt, aber ohne Groll, gefasst, ja sogar mit einem gewissen Grad an Verständnis: Das waren die Gefühle von Wielenbachs Bürgermeister Harald Mansi (BfW), als er vor Kurzem die Nachricht seiner Rechtsanwaltskanzlei erhielt. Die ist eindeutig: „Die Klage ist abgewiesen“, heißt es da. Weiter: „Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens“ und „Revision wird nicht zugelassen“.
Der Bürgermeister war alles andere als überrascht, als er das Papier in seinem Büro im Rathaus in den Händen hielt: „Der Ausbau selbst ist natürlich eine rein politische Entscheidung. Juristisch ist das vollkommen in Ordnung, doch inhaltlich bin ich zutiefst enttäuscht“, schildert er im Gespräch mit der Heimatzeitung.
Die Rede ist vom Megaprojekt „Ausbau der Bundesstraße 2“, in dessen erstem Bauabschnitt es um den dreispurigen Ausbau der B 2 zwischen Pähl und Wielenbach geht. Das Staatliche Bauamt Weilheim will die Gefahrenpunkte auf der Straße im Bereich der Einmündung Tutzing/Wilzhofen beseitigen und plant ein groß angelegtes Bauprojekt mit einer acht Meter hohen Brückenkonstruktion und anschließendem mehrspurigem Ausbau.
Gemeinde und Bürgerinitiative kritisieren Dimension des Ausbaus
Die Baugenehmigung für die Straße liegt seit Oktober 2021 vor, Wielenbach hat das Vorhaben angefochten und klagt seitdem. Vergangene Woche fand am Verwaltungsgerichtshof in München eine Verhandlung zu dem Fall statt. Die Gemeinde und die dafür im Februar 2022 eigens gegründete Bürgerinitiative findet die Dimensionen nach wie vor „viel zu groß“. Der Ausbau erzeuge einen Stau, der den gesamten Bereich zwischen Wielenbach und Weilheim betreffen werde, kritisieren sie. Man sei zwar nicht grundsätzlich gegen kreuzungsfreie Anschlüsse zwischen Staats- und Gemeindestraßen, doch mit dieser Dimension schieße der Freistaat über das Ziel hinaus.
Das Gericht verhandelte über diesen ersten Bauabschnitt, der den Anbau eines Überholstreifens und eine Verlängerung des bestehenden in Richtung München vorsieht. Die Rede ist von einer 2,4 Kilometer langen Strecke mit einem geschätzten Kostenvolumen von 15 Millionen Euro.
Die Gemeinde war mit Mansi und Hauptamtsleiter Mario Trott vertreten, das Staatliche Bauamt Weilheim schickte Andreas Lenker in den Gerichtssaal. Das endgültige Urteil steht zwar noch aus, doch dass der Klage keine Chance eingeräumt werden kann, ist so gut wie sicher.
Über die zu erwartende Begründung könne er nur mutmaßen: „Es wird darauf hinauslaufen, dass wir als Gemeinde nicht betroffen sind.“ Er könne das akzeptieren, „schließlich leben wir in einem Rechtsstaat, politische Entscheidungen müssen gerade bei Großbauprojekten auch umsetzbar sein“. Doch inhaltlich sei die Entscheidung wie ein Schlag ins Gesicht. Die Planungen würden den Verkehrsfluss nicht verbessern, hält der Rathaus stellvertretend für die Initiative, fest, sondern sie führten dazu, dass die Strecke von immer mehr Autos und Lkws befahren wird. „Dadurch wird sie noch gefährlicher.“
Jetzt geht es um den zweiten Abschnitt
Spannend wird es, wenn es an den zweiten Bauabschnitt geht – hier will sich Wielenbach mit aller Kraft zur Wehr setzen, da es dann um Belange geht, die die Gemeinde laut Mansi „auf jeden Fall“ betreffen werden.
Der Ausbau des Abschnitts „Wielenbach-Weilheim“ zwischen der Abzweigung auf die Staatsstraße 2056 und der Bahnunterführung am Dietlhofer See befindet sich in der Vorplanung. Er umfasst den kreuzungsfreien Ausbau der Anschlussstelle Staatsstraße 2026 Richtung Ammersee und bei Unterhausen sowie die Auflassung der Anbindung an die „Edelweißstraße“. Zu diesem Zweck soll die Trasse der B 2 in diesem Bereich weiter nach Osten verschoben werden. Weitere Bestandteile: der Anbau eines dritten Fahrstreifens und – parallel zur neu verlaufenden B2-Trasse – eine Verbindungsstraße zwischen der Anschlussstelle am Friedhof in Wielenbach über das Gewerbegebiet bis zu derjenigen bei Unterhausen.
Genau dort, südwestlich des Gewerbegebiets, liegt der Trinkwasserbrunnen der Gemeinde, das gesamte Areal ist Wasserschutzgebiet. Ein hochsensibler Bereich also, wie Mansi festhält, „dieser Bauabschnitt wird viel schlimmer“. Dass er kommen werde, liegt auf der Hand, schiebt der Rathauschef hinterher: „Er ist ja die logische Fortsetzung des ersten. Das eine macht ohne das andere keinen Sinn.“
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