Im Bank-Tresor bedient: 19-Jähriger soll fast 750.000 Euro gestohlen haben

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Ein Bankangestellter (19) soll 735 500 Euro aus dem Tresor einer Feldkirchner VR-Filiale gestohlen haben. Wo das Geld ist, weiß keiner. © D.-W. Ebener/dpa

Ein Bankangestellter (19) soll 735 500 Euro aus dem Tresor einer Feldkirchner VR-Filiale gestohlen haben. Wo das Geld ist, weiß keiner.

Feldkirchen – Um fast eine Dreiviertelmillion Euro soll ein Angestellter die VR-Bank in Feldkirchen erleichtert haben. Seit dem gestrigen Donnerstag muss sich der zum Tatzeitpunkt 19-Jährige am Münchner Landgericht verantworten. Am Ende des ersten Verhandlungstags scheint klar: Das Geld dürfte endgültig weg sein.

Im Februar 2022 hat der Bankkaufmann in der Filiale zu arbeiten begonnen. Am Tattag, dem 29. Juli 2022, habe er Geld in der Kasse im Servicebereich zählen und in den Tresorraum im Keller bringen sollen, heißt es in der Anklage. Nach dem „Vier-Augen-Prinzip“ hätte er dies mit einer Kollegin tun sollen. Stattdessen ist der 19-Jährige laut Anklage alleine mit dem Geld in den Tresor gegangen und hat dieses sowie das dort gelagerte Bargeld in seinen Rucksack gepackt. Unter den 735.500 Euro waren offenbar auch die 220.000 Euro, die der Angeklagte eine Woche zuvor bei der Bundesbank bestellt hatte – „für einen fiktiven Kunden“, wie es in der Anklage heißt.

Festnahme erst nach sechs Monaten

Als auffiel, dass die Kasse leer war, haben zwei Kolleginnen den 19-Jährigen zur Rede gestellt. Laut Anklage hat er angegeben, dass „sein Leben von dem Geld abhänge“ und dass „seine Oma viele Schulden hätte“. Über die Tiefgarage soll er geflohen sein. Erst ein halbes Jahr später konnte der gebürtige Pole festgenommen werden. Seitdem sitzt er in Untersuchungshaft. Als er im März 2023 von Stadelheim zu einem Arzttermin in München gefahren wurde, ist er offenbar weggelaufen. Weil er sich gegen seine erneute Festnahme gewehrt hat und einen Polizisten bei der Verfolgung verletzt hat, muss sich der heute 21-Jährige zudem wegen Körperverletzung und Widerstands gegen und tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte verantworten.

Nach Verlesung der Anklage haben sich die Verfahrensbeteiligten zu einem zweistündigen Rechtsgespräch zurückgezogen. Sollte Jugendstrafrecht zur Anwendung kommen, halte die Staatsanwaltschaft eine Jugendstrafe zwischen viereinhalb und fünf Jahren für angemessen, bei Anwendung von Erwachsenenstrafrecht zwischen sechs und sieben Jahren, berichtete der Vorsitzende Richter Stephan Kirchinger. Die Verteidigung ist offenbar davon überzeugt, dass der 19-Jährige nicht die erforderliche Reife hatte, und hält eine Jugendstrafe zwischen zwei Jahren und acht Monaten und dreieinhalb Jahren für ausreichend. Das Gericht kündigte an, eine Sachverständige hinzuzuziehen, die zur Frage einer Reifeverzögerung Auskunft geben soll. Erst dann werde das Gericht einen konkreten Strafrahmen vorschlagen, erklärte Kirchinger, fügte aber hinzu, dass er die Strafvorstellung der Staatsanwaltschaft „für sehr hoch“ halte.

Eine Rückgabe des Geldes habe die Verteidigung ausgeschlossen, berichtete der Richter weiter. Der Angeklagte wollte sich am Donnerstag weder zur Tat noch zum Verbleib des Geldes äußern. Allerdings hat er im Ermittlungsverfahren gegenüber einem Polizisten Angaben gemacht. Ein Mann, den er namentlich benannt hat, habe ihn durch Drohung zu der Tat gedrängt. Auf Anweisung dieses Mannes habe er zwei ihm unbekannte Männer durch eine Notausgangstür in die Bank eingelassen. Nicht er, sondern diese beiden seien mit dem Geld geflohen. Die weiteren Ermittlungen, so der Polizist weiter, hätten jedoch keine Anhaltspunkte für eine Tatbeteiligung des genannten Mannes ergeben. Das Urteil ist für Mitte Februar geplant.

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