Rathaus-Mitarbeiter müssen auf Altersteilzeit vorerst verzichten
Die Stadt bietet ihren Angestellten und Beamten in den Jahren 2024 und 2025 keine neue Altersteilzeit an.
Fürstenfeldbruck – Das hat der Haupt- und Finanzausschuss gegen zwei Stimmen beschlossen. Die Gründe liegen in der Änderung des Tarifvertrags und der Haushaltskonsolidierung.
Dieser Schritt wurde in der Stellenplankommission vorbesprochen, erklärte Personalleiter Michael Wagner im Ausschuss. Die Altersteilzeit sei eine freiwillige Leistung, es gebe keinen Anspruch darauf. Frühester Beginn ist ab Vollendung des 55. Lebensjahres, Ein Drittel der Beschäftigten der Stadt falle in diese Altersklasse, die das Angebot in Anspruch nehmen könnten. Zwar beantragen nicht alle Altersteilzeit. „Aber die Nachfrage ist durchaus vorhanden“, so Wagner.
Eigene Kriterien
Das Problem: Da der Tarifvertrag für flexible Arbeitszeiten nicht mehr in Kraft ist, müsste die Stadt selbst Kriterien erstellen, nach denen sie Altersteilzeit gewährt. Denn die bisherige Begrenzung fällt weg. Wagner verwies ferner auf den Fachkräftemangel: Schon jetzt seien Stellenausschreibungen erfolglos gewesen. „Vor diesem Hintergrund Altersteilzeit zu ermöglichen, ist hier etwas kontraproduktiv.“ Auch hinsichtlich der Haushaltskonsolidierung.
Konsolidierung
Personalreferentin Hermine Kusch (BBV) betonte, dass von Seiten des Personals eine begrenzte Zahl für Altersteilzeit gewünscht sei. Dennoch war auch sie für die Aussetzung. „Wir können nach der Haushaltskonsolidierung besprechen, ob wir es uns wieder leisten können.“ Es gebe auch Unternehmen, die Altersteilzeit gar nicht mehr anbieten, ergänzte Karin Geißler (BBV).
Philipp Heimerl (SPD) fand es den falschen Weg, die Altersteilzeit ganz abzuschaffen. Schon jetzt sei der Personalgewinn ein Problem, an anderer Seite überlege man Vergünstigungen. Die Stadt müsse eben Kriterien überlegen, auch wenn das mit Diskussionen verbunden sei. Ihm fehlte eine Stellungnahme des Personalrats. Heimerl stimmte wie Florian Weber (Die Partei) gegen die Aussetzung der Altersteilzeit. imu