Nach dem tödlichen Unfall auf der B14 bei Ansbach ermittelt die Polizei zum Hergang. Da eine Beteiligung des US-Militärs vorliegt, wiegt der Fall besonders.
Ansbach – Es war ein tragischer Unfall mitten auf einer Bundesstraße in Mittelfranken: Am Sonntag (12. Januar) überfuhr ein 19-Jähriger mit einem Auto des US-Militärs auf der B14 bei Ansbach eine 33-jährige Fußgängerin. Diese wurde dabei so schwer verletzt, dass sie wenig später im Krankenhaus starb. Seither ermittelt die Polizei zu den Hintergründen. Da der Fahrer des Wagens jedoch Mitglied der US-Army ist, gelten in dem Fall so einige Besonderheiten.
19-Jähriger erfasst Frau an der B14 bei Ansbach – Ermittlungen liegen bei den deutschen Behörden
Der 19-Jährige war während seiner Fahrt von Ansbach in Richtung des Ortsteils Katterbach, in der ein Stützpunkt der US-Army liegt, von der Straße abgekommen und auf den Rad- und Fußweg geraten. Nach 100 Metern erfasste das Fahrzeug die 33-Jährige und verletzte sie tödlich. Nach BR-Informationen hinterlässt die Frau einen Mann und vier Kinder.
Die Ermittlungen in dem Fall liegen laut dem Polizeipräsidium Mittelfranken bei der Polizei in Ansbach. In Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft Ansbach wurden dabei Zeugen befragt, das Fahrzeug sichergestellt und ein Gutachten eingeholt. Eine Sprecherin der Polizei betonte auf Anfrage unserer Redaktion, dass der Fall wie jeder andere tödliche Unfall behandelt werde.
Besonderheit aufgrund der Herkunft: Warum das NATO-Truppenstatut greift
Und doch ist dieser Fall anders als die meisten. Denn da der 19-Jährige US-amerikanischer Staatsbürger und zugleich Angehöriger der Militärpolizei ist, greift das sogenannte NATO-Truppenstatut. „Für derartige Fälle hat die BRD einen allgemeinen Verzicht der Strafverfolgung bei Angehörigen der Streitkräfte eines NATO-Mitgliedstaates erklärt - den sogenannten Generalverzicht. Würde beispielsweise ein Mitglied der NATO-Streitkräfte bei einem Ladendiebstahl erwischt werden, kann die Staatsanwaltschaft die Strafverfolgung direkt an die ermittelnden Militärbehörden abgeben“, erklärt die Polizeisprecherin.
Bei besonders schweren Straftaten, wie etwa dem Tod eines Menschen, können die deutschen Behörden diesen Verzicht allerdings binnen 21 Tagen zurücknehmen. „Wie sich die Staatsanwaltschaft Ansbach in diesem Fall entscheidet und ob der Fall in deren Zuständigkeit gelangt, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht klar, da die Ermittlungen erst ganz am Anfang stehen“, so die Sprecherin weiter.
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NATO-Truppenstatut
Das NATO-Truppenstatut regelt den Aufenthalt von Streitkräften der NATO und deren Angehörigen auf dem Gebiet der einzelnen NATO-Staaten. Mittels eines sogenannten Generalverzichts hat die BRD in Fällen, bei denen Angehörige der Streitkräfte eines NATO-Staates involviert sind, einen generellen Verzicht der Strafverfolgung erklärt. In Ausnahmen kann dieser Verzicht von den deutschen Behörden allerdings widerrufen werden.
US-Behörden dürfen in dem Fall auch ermitteln
Eine Zusammenarbeit mit der US-Armee komme demnach dann zustande, wenn es um die Vernehmung des Beschuldigten gehe. Dabei hat der 19-Jährige jedoch das Recht, wie jeder andere Beschuldigte in Deutschland, die Aussage zu verweigern. Unabhängig davon dürfen allerdings auch die Strafverfolgungsbehörden der US-Armee Ermittlungen anstellen und den 19-Jährigen befragen.
Für Straftaten, die sich rund um Mitglieder der US-Army ereignen, ist nach amerikanischen Recht das United States Army Criminal Investigation Command (kurz: CID) zuständig. Die Erkenntnisse der US-Behörden können die Ansbacher Ermittler zur Aufklärung des Unfalls anfordern.
US-Army kündigt vollumfängliche Mitarbeit an – Politik fordert Konsequenzen
Die US-Army kündigte bereits an, bei den Ermittlungen zum Unfall in der Nähe der Urlas Kaserne vollumfänglich mitarbeiten zu wollen. Ein Sprecher der Garnison sprach den Betroffenen im Namen der Army sein Mitgefühl und Beileid aus.
Aus der Politik wurden indes kritische Stimmen laut. „Der Unfallhergang wirft viele Fragen auf“, teilte die Stadtratsfraktion Offene Linke Ansbach am Tag nach dem Unglück mit. In einer Anfrage an Oberbürgermeister Thomas Deffner (CSU) forderte die Fraktion mehr Informationen zum Ermittlungsstand und möglichen Konsequenzen, die durch den Unfall folgen könnten. Darüber hinaus schlug die Offene Linke eine Geschwindigkeitsreduzierung an der Unfallstelle und Fahrtrainings für US-Militärs nach deutschen Standards vor. (jr mit dpa)