Knapp am Knast vorbei: Greilinger wegen Drogenhandels verurteilt – „Verbrechen sollen sich nicht lohnen“
Ein 25-jähriger Mann aus Greiling ist vom Amtsgericht Wolfratshausen verurteilt worden. Er soll mit Betäubungsmitteln gehandelt haben.
Greiling/Wolfratshausen – Die Ansage war deutlich. „Es ist Glück für Sie, dass Sie hier keine Haftstrafe kriegen. Das müssen Sie sich bewusst machen“, betonte Helmut Berger am Ende der Verhandlung. Denn die besonderen Umstände, die nötig waren, um den 25-jährigen Greilinger mit einer Bewährung davonkommen zu lassen, müsse man „an den Haaren herbeiziehen, mit der Lupe suchen“, sagte der vorsitzende Richter. Der junge Vertriebsmitarbeiter war wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in sechs Fällen, darunter zwei Fälle in nicht geringer Menge vor dem Schöffengericht am Amtsgericht Wolfratshausen angeklagt: Er wurde zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten verurteilt, die Strafe wurde für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt.
Jeweils 100 Gramm Marihuana wechseln den Besitzer: Greilinger angeklagt
Eingeräumt hatte der Beschuldigte nur, was nicht zu leugnen war: nämlich den Verkauf von rund 480 Gramm Marihuana am 19. Juni 2022 an einen Abnehmer aus München. Bei dem waren einen Tag später noch 396 Gramm aus der Lieferung sichergestellt worden. Zu den weiteren fünf Anklagepunkten machte der Greilinger keine Angaben. Dabei handelte es sich um Verkäufe, bei denen im Mai und Juni 2022 jeweils 100 Gramm Marihuana den Besitzer gewechselt haben sollen.
Dem jungen Mann, der polizeilich bis dato nicht bekannt gewesen war, kamen die Ermittler durch Telefonüberwachungen bei zwei anderen mutmaßlichen Dealern auf die Spur. Einer von den beiden ist inzwischen rechtskräftig verurteilt worden und bestätigte vor dem Schöffengericht den Deal von knapp 500 Gramm Marihuana. Der zweite mutmaßliche Kunde, dessen eigenes Verfahren zwischenzeitlich eingestellt worden war, machte von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch.
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Deshalb war die Verteidigung der Meinung, dass der Angeklagte nur wegen des von ihm gestandenen Drogendeals verurteilt werden könne, und beantragte dafür ein Jahr mit Bewährung. Bei den weiteren Anklagepunkten „bewegen wir uns im Bereich der Spekulation. Ich bin der Meinung, dass man ihn da freisprechen müsste“, erklärte Rechtsanwalt Stephan Tschaidse.
Verbrechen sollen sich nicht lohnen.
Das Gericht sah jedoch ebenso wie die Staatsanwältin auch die weiteren fünf Fälle aufgrund der Chatverläufe aus der Telefonüberwachung als hinreichend bewiesen an. Das Schöffengericht verurteilte den Greilinger wegen Handeltreibens in nicht geringer Menge in zwei Fällen sowie vier Fällen von unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln zu einer Gesamt㈠freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt werden. Die Anklagevertreterin hatte eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und sieben Monaten beantragt.
Als Auflage muss der Verurteilte 3000 Euro an die Caritas-Suchtberatung zahlen, zudem ordnete das Gericht die Einziehung von Wertersatz in Höhe von 8260 Euro an – die Summe, die der Greilinger mit dem Verkauf des Marihuanas erzielt hatte, bei einem zugrunde gelegten Grammpreis von 7 Euro. „Die Einziehung ist zwingend vorgeschrieben“, betonte der vorsitzende Richter Helmut Berger. „Verbrechen sollen sich nicht lohnen.“ (rst)