Neue Variante für neue Dorfmitte in Starnberger Ortsteil Hanfeld
Für die Bebauung des Grundstücks des ehemaligen Streicherhofs in der Ortsmitte von Hanfeld liegt eine neue Planung vor. In der jüngsten Sitzung des Starnberger Bauausschusses stellte Stadtbaumeister Stephan Weinl eine Variante mit drei statt der bisher vorgesehenen vier Wohnhäuser vor.
Hanfeld - Ein Haus und rund fünf Wohnungen weniger als bisher sowie neue Varianten bei der Dachform: Bringen diese Veränderungen in der Planung den Durchbruch für die Bebauung des Grundstücks des ehemaligen Streicherhofs in der Ortsmitte von Hanfeld? In der jüngsten Sitzung des Bauausschusses des Stadtrats hat Stadtbaumeister Stephan Weinl das alternative Bebauungskonzept für das gut 4000 Quadratmeter große Grundstück vorgestellt.
„Der Entwurf ist mit den Mitgliedern der Dorfgemeinschaft abgestimmt“, sagte Bürgermeister Patrick Janik gleich zu Beginn der Beratung. Und das ist von essenzieller Bedeutung. Die bisherigen Planungen waren in Hanfeld auf Widerstand gestoßen. Bereits vor zwei Jahren hatten sich rund 170 der etwa 250 Einwohner schriftlich gegen den Bau von vier Häusern mit 33 Wohnungen ausgesprochen, in einer Ortsteilbürgerversammlung im Herbst vergangenen Jahres wurde auch eine abgespeckte Variante mit 27 Wohnungen abgelehnt. „Wir wollen nicht ein Dorf im Dorf haben“, hieß es damals. Auch die flach geneigten Satteldächer stießen auf Ablehnung.
Der Eigentümer, der Katholische Pfründestiftungsverbund St. Ulrich aus Augsburg, hat darauf reagiert und die neue Variante von Planer Prof. Florian Burgstaller entwickeln lassen. Demnach sind nur noch drei statt der ursprünglich geplanten vier Gebäude vorgesehen, die Zahl der Wohneinheiten sinkt auf nun rund 22. Die Baukörper sind zweimal 20 und einmal 24 Meter lang. Es bleibt bei drei Geschossen. Die durchschnittliche Wohnfläche beträgt 77,8 Quadratmeter pro Einheit. Geplant sind zudem 25 Stellplätze in einer Tiefgarage und fünf oberirdisch.
Was die Dächer betrifft, so liegen nun zwei Lösungen vor – einmal flach geneigt und einmal mit 27 Grad Dachneigung, was jedoch den Einbau von Dachgauben erforderlich machen würde, wie Stephan Weinl erklärte. „Das ist möglich, wenn man die Baukörper relativ ruhig hält“, sagte der Stadtbaumeister und sprach sich in dem Fall für Mittelgauben aus. Die Stadtverwaltung könne sich beide Dachneigungen vorstellen, sagte er. Generell lasse sich auch mit der vorliegenden Planung das Grundstück „vernünftig entwickeln“. Bei der künftigen Nutzung werde es sich nicht ausschließlich um Sozialwohnungen handeln, betonte Weinl. „Dort ist auch bezahlbarer Wohnraum für Familien mit Kindern möglich.“
Erst Bürgerversammlung, dann weitere Beschlüsse
Sich auf die neue Variante festlegen, wollte der Ausschuss allerdings noch nicht. Franz Heidinger (BLS), einziger in Hanfeld wohnender Stadtrat, legte größten Wert darauf, dass die Pläne zunächst erneut in einer Ortsteilbürgerversammlung vorgestellt werden. Zudem müsse auch bedacht werden, dass im Dorf in den nächsten fünf bis zehn Jahren mindestens acht ähnlich große Grundstücke für eine Bebauung frei werden könnten. Diese sollten gleich behandelt werden, was das Baurecht anbelange, sagte Heidinger und warnte: „Ist die Nutzung zu groß, explodiert das Dorf.“ Ihm sei es wichtig, die mögliche Entwicklung in Hanfeld ganzheitlich zu betrachten.
Patrick Janik hatte dagegen nichts einzuwenden. Allerdings wollte er die Entwicklung in der Ortsmitte nicht mit einer Dorferneuerungsplanung verquicken, wie Heidinger vorschlug. Ludwig Jägerhuber (CSU) zeigte sich „angenehm überrascht“ von der vorgelegten Planung. „Alle Beteiligten haben sich bewegt“, sagte er und lobte das bisherige Verfahren. Er könne angesichts des großen Potenzials in Hanfeld auch die Bedenken von Franz Heidinger verstehen, wies aber auch auf den „großen Druck auf dem Wohnungsmarkt“ hin. „Dem müssen wir gerecht werden, und das wird ein ganz schwieriger Spagat“, betonte Jägerhuber.
„Jeder Entwurf fügt sich an der Stelle besser ein als die öde Kiesfläche, die dort aktuell ist“, sagte Prof. Otto Gaßner (UWG) und betonte: „Ich halte es nicht für richtig, wenn man das verhindern will.“ Zudem regte Gaßner an, statt eines langwierigen Bebauungsplanverfahrens eine Genehmigung nach Paragraf 34 Baugesetzbuch anzustreben. Dabei regelt die umliegende Bebauung das erlaubte Maß. Sollte das nicht möglich sein, dürfte das Vorhaben in den Tiefen der berühmt-berüchtigten Prioritätenliste im Stadtbauamt schlummern. Aktuell steht es dort auf Platz 28, in Bearbeitung sind nur die ersten zwölf Bauvorhaben. Einstimmig beauftragte der Ausschuss die Verwaltung, mit dem Landratsamt ein Verfahren nach Paragraf 34 abzustimmen und eine Ortsteilbürgerversammlung einzuberufen.