Verfassungsschutz meldet: AfD ist „gesichert rechtsextremistisch“
Rückschlag für die AfD: Der Verfassungsschutz hat die Weidel-Partei neu bewertet – als gesichert rechtsextremistisch. Ein Vorbote für ein Parteiverbot?
Berlin – Das Bundesamt für Verfassungsschutz stuft die gesamte AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ ein. Das teilte am Freitagvormittag (2. Mai) das Bundesamt der Öffentlichkeit mit. Damit werden der Alternative für Deutschland bundesweit „rechtsextremistische Bestrebungen“ zugeordnet.
Weiter heißt es vom Inlandsgeheimdienst, dass sich der Verdacht, die Partei verfolge gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtete Bestrebungen, in wesentlichen Teilen zur Gewissheit verdichtet habe. Wird eine Gruppierung als „gesichert extremistisch“ eingestuft, gibt es für das Bundesamt keine Zweifel mehr daran, dass eine Partei sich aktiv gegen den Bestand des Bundes oder das friedliche Zusammenleben der Völker wendet.
AfD vom Verfassungsschutz als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft
Basis für diese Einordnung ist eine Materialsammlung, die immer wieder von der Behörde aktualisiert wurde. Wie die Tagesschau unter Verweis auf das ARD-Hauptstadtstudio und SWR mitteilt, umfasst das interne Arbeitspapier über 1000 Seiten und belegt demnach die Verfassungsfeindlichkeit der AfD nach Einschätzung der Verfassungsschützer.
Was ändert sich an dem Umgang mit der AfD durch die neue Einstufung?
Nachrichtendienstliche Mittel, beispielsweise V-Leute, Observationen oder Bild- und Tonaufnahmen, können verstärkt zur Anwendung kommen. Dies war bereits bei der AfD als „Verdachtsfall“ erlaubt, nun jedoch sinkt die Schwelle für deren Einsatz. Auch könnte die Einstufung als „gesichert rechtsextremistisch“ die Diskussion um ein AfD-Parteienverbot wieder beleben.
Auf der Seite des Bundesamtes heißt es ergänzend, dass „die Menschenwürde missachtenden, extremistischen Prägung der Gesamtpartei“ sich nach „umfassender gutachtlicher Prüfung“ bestätigt habe.

AfD jetzt „gesichert rechtsextremistisch“ – seit 2019 Prüffall für den Verfassungsschutz
2019 war die AfD bundesweit vom Inlandsgeheimdienst als lediglich „Prüffall“ eingestuft worden; diese Einschätzung wurde nun geändert. Einzelne Landesverbände waren für die jeweiligen Landesämter schon zuvor als gesichert rechtsextremistisch eingestuft worden: Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt. Die Behörde unterscheidet bei Beobachtungsobjekten zwischen Prüffall, Verdachtsfall und „erwiesen extremistischer Bestrebung“. (Katja Thorwarth)