Elfjährige im Zug sexuell belästigt

  1. Startseite
  2. Lokales
  3. Erding
  4. Dorfen

Kommentare

Ein dreiviertel Jahr muss der Angeklagte ins Gefängnis. © Matthias Hiekel/dpa

Wegen sexueller Belästigung, Exhibitionismus und anderer Straftaten hat das Amtsgericht Landshut einen 29-Jährigen zu neun Monaten Gefängnis verurteilt. Auf einer Zugfahrt nach Dorfen hatte er sich am 7. Juli 2023 Jahres gegenüber einer Elfjährigen widerlich benommen.

Dorfen/Landshut - Es sollte ein unbeschwerter Besuch bei der Tante werden. Doch die Zugfahrt nach Dorfen wurde für eine kleine Landshuterin zum Horrortrip. Wie die Elfjährige später der Polizei erzählte, war sie bereits am Bahnhof auf den Mann aufmerksam geworden, der im Zug ihr gegenüber Platz genommen hatte. Zwei Mal streichelte ihr der Somalier laut Anklageschrift über das nackte Knie. Als sie sich wegsetzte, folgte er ihr. Fahrgäste kamen ihr zu Hilfe.

Am Bahnhof in Dorfen angekommen, zeigte der 29-Jährige ihr und ihrer Tante noch den Mittelfinger. In seinem Kulturkreis frage „ein richtiger Mann“ eine Frau nicht lange, sondern packe zu, sagte er später einem Polizisten, der den Angeklagten als Zeuge als „außer Rand und Band“ und aggressiv bezeichnete.

Landgerichtsarzt Dr. Hubert Näger sprach von einer schizophrenen Erkrankung. In den Unterlagen der JVA Berggrub sei festgehalten, dass der 29-Jährige sich mit seiner toten Mutter unterhalte und auf Hofgang schon mal Blätter von den Bäumen pflücke und esse. Das Verhalten des Angeklagten am 7. Juli dem Mädchen und weiteren Personen gegenüber war laut Näger aber einer Alkoholabhängigkeit geschuldet.

Der Angeklagte berichtete, er sei 2015 nach Deutschland gekommen, um ein besseres Leben zu führen. „Das hat aber nicht geklappt.“ Die Tatvorwürfe bestritt der 29-Jährige. Er habe dem Mädchen nur „tröstend“ ans Knie gefasst, weil es in dem überfüllten Zug überfordert wirkte.

Ebenso bestritt er einen weiteren ekelerregenden Vorwurf: Die Staatsanwaltschaft legte ihm zur Last, sich am Bahnsteig vor einer Frau und ihrem zweijährigen Kind entblößt und sein Glied gezeigt zu haben. Der 29-Jährige erklärte indes, er habe in einer Hand eine Wodkaflasche gehalten und in der anderen eine Dose Red Bull. Wie hätte er da noch seine Hosen runterlassen können?

Erschwerend kam hinzu, dass der Mann wegen sexueller Belästigung schon einmal verurteilt worden war und nun gegen die Auflagen verstoßen hatte. In diesem Punkt musste das Gericht das Verfahren allerdings einstellen.

Verteidiger Marcus Gottschalk erklärte, es stünde überall Aussage gegen Aussage. Dass sein Mandant das Mädchen angefasst habe, habe er selbst eingeräumt. Eine sexuelle Motivation sei aber nicht nachweisbar. Und in den anderen Fällen habe man lauter Zeugen, „die ums Eck berichten“. Deshalb forderte er Freispruch. Das Problem seines Mandanten sei der Alkohol.

Richter Stefan Kolb indes hielt das Mädchen für glaubwürdig, ebenso die Zeugen. Er verurteilte den 29-Jährigen schließlich wegen sexueller Belästigung, Bedrohung, Beleidigung und exhibitionistischer Handlungen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von neun Monaten, womit er zwei Monate unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft blieb. In der Urteilsbegründung sagte Kolb zum Angeklagten: „Sie sind das Problem, nicht der Alkohol.“ nig

Auch interessant

Kommentare