Forstern: Keine Snackautomaten auf Gemeindegrund

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Snackautomaten – wie hier am Münchner Marienplatz – gibt es vielerorts. Nicht aber wird es solche Verkaufsstellen in Forstern auf Gemeindegrund geben. Der Gemeinderat hat dies abgelehnt (Symbolbild). © Marcus Schlaf

Der Gemeinderat von Forstern hat eine Anfrage für das Aufstellen von Snackautomaten in der Ortsmitte abgelehnt. Die Sorge vor einem Präzedenzfall, Lärm und Beschwerden ist zu groß.

Gerade während der Corona-Zeit sind sie wie Pilze aus dem Boden geschossen: Automaten, an denen man sich rund um die Uhr Snacks ziehen konnte. Nun erreichte die Gemeinde Forstern eine Anfrage zum Aufstellen solcher Verkaufsautomaten in der Ortsmitte. Die wird es nach Beschluss des Gemeinderats dort aber nicht geben.

Der Antragsteller würde gerne Automaten bei der Bushaltestelle aufstellen. Wie Bürgermeister Rainer Streu (AWG) in der Sitzung erklärte, befindet sich der favorisierte Standort im Besitz der Pfarrkirchenstiftung. Diese werde nicht zustimmen.

Die Sachbearbeiterin der Gemeinde habe sich außerdem beim Landratsamt nach Erfahrungen mit solchen Automaten erkundigt. Rechtlich gesehen bräuchte es bei Gemeindegrund eine Sondernutzungserlaubnis, die erteilt werden könne. Viele Gemeinden, die Verkaufsautomaten zugelassen haben, würden jetzt aber mit Beschwerden der Anwohner und von Eltern kämpfen, wenn sie in der Nähe von Schulen oder an Schulwegen stehen. Das wäre auch in Forstern der Fall.

Zudem gebe es große Müllprobleme, denn beim Verzehr an Ort und Stelle lande der Abfall häufig auch genau dort. Dazu komme, dass man einen Präzedenzfall schaffe, wenn man der Aufstellung zustimmt: Kommt dann ein weiterer Antrag, könne man eigentlich nicht nein sagen.

Anders verhalte es sich, wenn der Automat auf Privatgrund aufgestellt wird: Hier könne die Gemeinde vorab nicht mitreden – nur im Nachhinein sicherheits- und verkehrsrechtlich, wenn es zu Problemen komme.

Treffen bis tief in die Nacht

In der Beschlussvorlage wurde auch die Erfahrung eines betroffenen Bürgers einer anderen Kommune geschildert. Vor dessen Schlafzimmerfenster seien ein Snack- und ein Getränkeautomat auf Privatgrund aufgestellt worden. Die Folge: „Bis weit in die Nacht, teilweise bis 3 Uhr morgens“, würden sich dort Personen treffen, essen und trinken, sich unterhalten, dazu laufe das Autoradio. Handhabe gebe es so gut wie keine, auch die anderen Nachbarn seien betroffen, und die Kommune dort sei „erheblich unter Beschuss geraten“.

Da die Automaten sich nahe einer Schule befinden würden, es dort nur Knabberzeug, Süßigkeiten sowie Softdrinks gebe und die Kids dort inzwischen „Unsummen“ einwerfen, würden sich auch Eltern und Schulleitung bei der Kommune beschweren. Die müsse zusätzlich alle paar Tage die Flächen rundherum reinigen, „weil alles voller Verpackungen, Essensreste und anderen Hinterlassenschaften ist“.

Aus diesen Gründen empfiehlt die Verwaltung, einer Aufstellung von Verkaufsautomaten auf kommunalem Grund nicht zuzustimmen. „Als Gemeinde müssen wir das nicht unterstützen, wir kriegen dadurch vielleicht ein Lärmproblem, das wir nicht wollen“, meinte Franz-Josef Obermaier (AWG). „Der Edeka ist bis 20 Uhr offen, dann gibt es noch die Tankstelle – wer seine Sachen da nicht kauft, der hat halt Pech gehabt für die Nacht“, sagte Erwin Nominacher (SPD). Streu warnte vor allem vor einem Präzedenzfall. „Das andere kann ich nicht beurteilen. Es gibt sicher Klientel, das so was für wichtig hält“, schloss er die Diskussion, bevor der Gemeinderat das Ansinnen einstimmig ablehnte.

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