Abschlag bei „Rente für langjährig Versicherte“ steigt 2024 – ein Jahrgang hat Pech
Viele Menschen möchten eher in Rente gehen. Rentner müssen 2024 allerdings aufpassen: Die Abschläge erhöhen sich. Noch schlimmer trifft es den Jahrgang 1962.
Hamm – Früher in Rente gehen wollen viele Menschen. Alleine in Nordrhein-Westfalen hat die Anzahl der Anträge in der jüngsten Vergangenheit für die frühere Rente zugenommen. Jeder, der mindestens 35 Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert war, kann sie in Anspruch nehmen. Doch Vorsicht: Die Altersrente ist mit einem Abschlag verbunden – und der erhöht sich nun im Jahr 2024 für einen Jahrgang. Das ist eine von vielen Änderungen bei der Rente im Jahr 2024.

Renteneintrittsalter steigt – und die Abzüge bei der Rente mit 63
„Für Versicherte des Jahrgangs 1961, die im kommenden Jahr 63 werden, liegt das reguläre Rentenalter bei 66 Jahren und 6 Monaten“, erklärt die Deutsche Rentenversicherung Ende 2023. Hintergrund ist, dass das Renteneintrittsalter schrittweise angehoben wird. „Da das reguläre Rentenalter bis 2031 schrittweise auf 67 Jahre steigt, steigt auch der Abschlag bei frühestmöglicher Inanspruchnahme dieser Rente“, heißt es.
Abzug bei der Rente
Die Deutsche Rentenversicherung stellt klar: „Sie können die Altersrente auch ab 63 Jahren vorzeitig in Anspruch nehmen, allerdings mit einem Abzug von bis zu 14,4 Prozent. Für jeden Monat, den Sie vorzeitig in Rente gehen, werden Ihnen 0,3 Prozent von Ihrer Rente abgezogen. Ein solcher Abschlag bleibt dauerhaft bestehen.“
Jahrgang 1962 muss mehr Abschläge bei der Rente in Kauf nehmen
Der Abschlag beträgt immer 0,3 Prozent je Monat, den die Rente vor Erreichen des regulären Rentenalters in Anspruch genommen wird. Für Versicherte des Jahrgangs 1960 lag der Abschlag daher noch 2023 bei maximal 12,0 Prozent. Der Jahrgang 1962 muss im kommenden Jahr auf noch mehr Geld bei der Rente verzichten, wenn er nicht einige Tipps und Tricks beherzigt oder sich Rentenpunkte kauft.
Bei einem frühstmöglichen Rentenbeginn mit 63 Jahren beträgt der Abschlag 12,6 Prozent für den Jahrgang 1961 im Jahr 2024. Der Jahrgang 1962 hingegen, der ab 2025 erstmals in die Rente mit 63 gehen kann, muss schon 13,6 Prozent Abschlag hinnehmen. Das ist ziemlich viel Geld, das am Ende des Monats dann einigen Rentnern fehlen könnte.
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Richtig Pech hat aber eigentlich erst der Jahrgang 1964. „Alle Versicherten der Jahrgänge 1949 bis 1963 können noch vor ihrem 67. Geburtstag ohne Abschläge in Rente gehen“, erklärt die Deutsche Rentenversicherung. Für alle, die 1964 oder später geboren sind, liegt das Renteneintrittsalter dann aber auch nach 35 Beitragsjahren bei 67 Jahren.