Es ging um 632,50 Euro: Wolfratshauser Pfleger (23) wegen Tricksereien bei Arbeitslosengeld verurteilt

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Weil er Arbeitslosengeld unrechtmäßig kassiert hatte, musste sich ein junger Wolfratshauser vor Gericht verantworten. © D.-W. Ebener/dpa

Weil er der Agentur für Arbeit seine neue Anstellung verschwiegen hatte, muss ein Wolfratshauser Pfleger (23) eine Geldstrafe zahlen.

Wolfratshausen – Wer Arbeitslosengeld beantragt, verpflichtet sich gleichzeitig dazu, dem Jobcenter unverzüglich mitzuteilen, wenn er wieder einer Arbeit nachgeht. Weil er dies allerdings versäumt hatte, erhielt ein Wolfratshauser zunächst 632,50 Euro, auf die er keinen Anspruch hatte. Infolgedessen bekam er mittels Strafbefehl eine Geldstrafe in Höhe von 1200 Euro (30 Tagessätze à 40 Euro) aufgebrummt. Dagegen legte der Pfleger Einspruch ein, weshalb sich das Amtsgericht noch einmal mit dem Fall beschäftigen musste.

Der Mann widersprach der Darstellung der Staatsanwältin, wonach er falsche Angaben zu seinem Arbeitsverhältnis gemacht habe. Nachdem er in Stuttgart einen neuen Arbeitsvertrag unterschrieben hatte, habe er dies der Arbeitsagentur „sofort mitgeteilt“, behauptete der 23-Jährige. „Nach drei Monaten bekam ich dann ein Schreiben, dass ich mehr als 600 Euro zu viel bekommen habe.“ Daraufhin habe er erneut Kontakt aufgenommen und vereinbart, die Summe in Raten à 100 Euro zurückzuzahlen.

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Dass der Wolfratshauser sich mehrmals gemeldet habe, konnte die Sachbearbeiterin der Arbeitsagentur in Rosenheim bestätigen. Aber nur, um sich nach dem Stand der Bearbeitung seines Antrags zu fragen. „Da arbeitete er aber schon seit ein paar Wochen. Davon sagte er jedoch kein Wort“, so die Zeugin. Aus den Ermittlungsakten ging hervor, dass der Mann sich am 27. April 2022 arbeitslos gemeldet hatte und seit dem 15. Mai bereits wieder als Pfleger beschäftigt war. Dies erfuhr die Arbeitsagentur jedoch erst Monate später durch einen Datenabgleich mit der Krankenkasse.

Der Angeklagte äußerte sich nicht zu den Erläuterungen der Sachbearbeiterin, die ergänzte, dass von der zu viel gezahlten Summe bislang noch nichts zurückgezahlt worden sei. Auf Anraten des Gerichts nahm der junge Mann seinen Antrag zurück.

An seiner Schuld bestand kein Zweifel und da sein derzeitiges Einkommen höher ist, als es im Strafbefehl zugrunde gelegt worden war, hätte die Tagessatzhöhe 60 statt 40 Euro (die Strafe insgesamt 1800 statt 1200 Euro) betragen, wenn der Richter ein Urteil hätte sprechen müssen.

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