Krankenkassen-Beiträge steigen wegen Bürgergeld: Jetzt sind auch Rentner im Visier
Die Kostenexplosion im Gesundheitswesen besorgt viele. Kassen-Vertreter nahmen Bürgergeld-Empfänger ins Visier. Doch auch Rentner sollen die Kassen viel kosten.
Berlin – Die Krankenkassen-Beiträge für gesetzlich und privat Versicherte werden teurer. Die Mehrheit der privaten Krankenversicherer (PKV) will zum 1. Januar 2025 die Prämien im Schnitt um satte 18 Prozent anheben. Auch Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen droht ein Beitragsschock.
Einige Kassen-Chefs haben unter anderem die Ampel dafür verantwortlich gemacht: Die Kosten der gesetzlichen Kassen durch Bürgergeld-Empfänger sind nur bedingt gedeckt – ausbaden müssen das die Beitragszahler. Nun kommt der Hinweis, dass das Problem auch auf eine andere Gruppe zutrifft.
Krankenkassenbeiträge explodieren – wegen Bürgergeld-Kosten?
Zunächst ein kurzer Überblick: Im Jahr 2022 lagen die GKV-Ausgaben für Bürgergeld-Empfänger 9,2 Milliarden Euro höher als die vom Bund gezahlten Beiträge. Vor dem Hintergrund gab es jüngst Kritik, dass die Ampel nicht, wie im Koalitionsvertrag versprochen, „höhere Beiträge für die Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld II aus Steuermitteln“ finanziert hat. Die bisherigen staatlichen Überweisungen reichen nicht, merkte die GVK an.

Laut DAK-Chef Andreas Storm erhalten die gesetzlichen Krankenkassen für Bürgergeld-Empfänger monatlich jeweils rund 120 Euro aus Steuermitteln. „Das ist nachweislich nicht kostendeckend. Wird dagegen ein Privatversicherter zum Bürgergeld-Empfänger, zahlt der Staat der Versicherung dafür 420 Euro monatlich im Basistarif. Das ist dreieinhalbmal so viel“, so Storm im Juni.
Ärger um steigende Krankenkassenbeiträge: „Auch die Beiträge der Rentner sind nicht kostendeckend“
Im Interview mit der Welt nimmt Florian Reuther, Direktor beim Verband der Privaten Krankenversicherung, noch eine andere Gruppe ins Visier. „Die Krankenkassen fordern staatliche Zuschüsse, die die Gesundheitskosten komplett decken. Das passt allerdings nicht zum Solidarprinzip der GKV, weil sich die Beitragshöhe eines GKV-Versicherten gerade nicht an den individuellen Kosten orientiert“ so Reuther. „Beispielsweise sind auch die Beiträge der Rentner nicht kostendeckend.“
Grundsätzlich gilt für gesetzlich krankenversicherte Rentner der allgemeine Beitragssatz von 14,6 Prozent. Die gesetzliche Rentenversicherung trägt über die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) die Hälfte des Krankenkassenbeitrages und die Hälfte des Zusatzbeitrages. Den Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung muss der Rentner in voller Höhe tragen.
Die Rentnerinnen und Rentner haben es ohnehin schon schwer – nicht nur wegen der schwierigen finanziellen Lage im Gesundheitswesen und den steigenden Krankenkassenbeiträgen. „Wir haben eine Schwäche bei den Einnahmen und hohe Ausgaben“, räumte Gesundheitsminister Karls Lauterbach (SPD) selbst als Hauptproblem ein. Auch die Sozialabgaben werden im kommenden Jahr erneut ansteigen, insbesondere für Gutverdiener, die durch die erhöhte Beitragsbemessungsgrenze weniger Geld am Monatsende zur Verfügung haben werden.
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Rentner sollen blechen – private Krankenversicherung mit umstrittener Forderung
Die private Krankenversicherung (PKV) hatte jüngst gefordert, dass auch Rentner nun auch für die Pflegekosten bezahlen sollen. Laut einem Gutachten, was vom Institut der deutschen Wirtschaft durchgeführt wurde, ist die Pflegeversicherung für einen Großteil der Versicherten stemmbar. Demnach können sich mehr als 70 Prozent der Haushalte im Rentenalter in Deutschland eine stationäre Pflege über mehrere Jahre leisten. Haushalte ab 66 Jahren in Deutschland würden im Schnitt über ein Netto-Vermögen von knapp 320.000 Euro (Immobilienvermögen eingerechnet) haben. Diese Forderung stieß auf heftigen Widerstand.