Frau verklagt Freistaat wegen Impfschadens
Eine Frau aus Pähl den Freistaat Bayern auf 50 000 Euro Schadenersatz und mindestens 100 000 Euro Schmerzensgeld verklagt. Wegen eines Impfschadens.
Pähl - Die Frau geht davon aus, dass sie 2021 durch die Corona-Impfung einen schweren Schlaganfall erlitten hatte. Weil sie die Kopfschmerzen nicht auf eine Impfreaktion zurückführte und sie daheim mit ihrem behinderten Sohn alle Hände voll zu tun hatte, ging sie viel zu spät zum Arzt. Vier Tage lag sie dann im Krankenhaus. Durch den Schlaganfall ist bei ihr auf beiden Augen das untere Gesichtsfeld blind.
Die Frau berichtete, dass sie als Beruf Sekretärin gelernt hatte. Dass sie aber seit dem Schlaganfall schwer gehandicapt sei. „Die Wahrnehmung ist anders. Das Zehn-Finger-System funktioniert nicht mehr“, sagte sie und fügte hinzu, dass sich das Korrekturlesen zu einem Zeitfresser entwickelt habe.
Impfzentrum Wörthsee soll Aufklärungspflicht verletzt haben
„Sie wirken auf mich wie eine zupackende Persönlichkeit“, sagte der Richter. „Das war ich einmal“, erwiderte die Frau. Sobald sie in einem Raum mit einem höheren Lärmpegel sei, müsse sie raus. Sonst beginne sie zu hyperventilieren. Vor Gericht warf sie dem Impfzentrum Wörthsee vor, die Aufklärungspflicht verletzt zu haben. Wäre sie auf die Folgen von Symptomen wie Kopfschmerzen aufmerksam gemacht worden, sie hätte sofort einen Arzt aufgesucht. „Das hätte nicht den Schlaganfall verhindert, aber es wären keine bleibenden Schäden eingetreten“, sagte die Klägerin.
Doch im Impfzentrum sei es ihrer Erinnerung nach nur darum gegangen, dass sie altersmäßig noch gar nicht an der Reihe gewesen wäre. Tatsächlich aber hatte sie einen frisch am Herzen operierten Mann daheim, den es zu schützen galt. Dabei war sie vor ihrer eigenen Impfung schon einmal mit dem behinderten Sohn im Impfzentrum gewesen und kannte deshalb die Informations-Bögen in- und auswendig. Der Sohn konnte damals aber nicht geimpft werden, weil er vor Ort zu viel Angst vor der Spritze entwickelt hatte.
„Es gibt Hinweise, aber keine Beweise“
Ein Sachverständiger aus der pharmazeutischen Medizin wurde anschließend zu dem Vorwurf eines groben Behandlungsfehlers befragt. „Es gibt Hinweise, aber keine Beweise“, erklärte der Experte. Bei der Klägerin hätten Risikofaktoren vorgelegen. „Ich sehe keine Kausalität, die beweisbar ist“, fügte er noch hinzu. Insgesamt seien damals bundesweit vier Gesichtslähmungen in Zusammenhang mit der Impfung bekannt geworden.
Das Gericht riet nach den Ausführungen des Sachverständigen zu einer Klagerücknahme. Beide Seiten können sich zu dem Vorschlag äußern. Andernfalls will das Gericht Anfang Juni eine Entscheidung treffen.
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