Gasthof in der Au: Zukunft offen

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Die Geschichte des Gasthofs in der Au geht bis in die Mitte des 19. Jahrhunderts zurück, als dort unter dem Namen „Gasthof zur Neuen Post“ eine Pferdepost-Station eingerichtet wurde. Vielen älteren Starnbergern ist das Gebäude auch als „Staltacher Hof“ bekannt. © Andrea Jaksch

Wie geht es weiter mit dem Gasthof in der Au? Dem Starnberger Bauausschuss lag am Donnerstag ein Antrag auf Vorbescheid für den Neubau von vier Häusern vor, für die das jetzige Gebäude abgerissen werden müsste. Die Wirtsfamilie sieht die Wirtschaftlichkeit im Altbestand nicht mehr gegeben.

Starnberg - Seit 1991 betreiben Marija und Bozo Ledic den Gasthof in der Au in der Josef-Jägerhuber-Straße 15. In den 34 Jahren ist das Wirtshaus mit der großen Terrasse und dem lauschigen Biergarten für viele Starnberger zum festen Treffpunkt geworden. Nun aber kündigen sich große Veränderungen an. „Das Geschäft ist für meine Eltern nicht mehr wirtschaftlich“, sagt Ante Ledic (36) im Gespräch mit dem Starnberger Merkur. Das Mitte des 19. Jahrhunderts errichtete Gebäude sei für eine moderne Gastronomie nicht mehr zeitgemäß und verursache hohe Kosten. Zudem sei die Zahl der Gäste rückläufig. Die Familie hatte deswegen einen Antrag auf Vorbescheid für den Neubau von vier Gebäuden mit einer gemeinsamen Tiefgarage gestellt. Das Vorhaben lag dem Bauausschuss des Starnberger Stadtrats in der Sitzung am Donnerstagabend vor – und fiel durch.

Der Plan sah vor, das bestehende Gebäude, das nicht unter Denkmalschutz steht, abzureißen. Stattdessen sollten drei reine Wohnhäuser mit Grundflächen zwischen 320 und 360 Quadratmetern und Wandhöhen von jeweils zehn Metern sowie ein viertes, etwas kleineres Haus mit 170 Quadratmetern Grundfläche und acht Metern Wandhöhe entstehen. In diesem Haus sah das Konzept eine gemischte Nutzung vor: Gastronomie im Erd- und im Obergeschoss sowie Wohnen im Dachgeschoss. Hinzu kam eine Tiefgarage mit einer Grundfläche von 1575 Quadratmetern. Um das Vorhaben realisieren zu können, müsste eine noch nicht genannte Zahl von Bäumen gefällt werden.

Stadtbaumeister Stephan Weinl erklärte, dass sich rein rechtlich die abgefragten vier Baukörper wohl in die nähere Umgebung einfügen würden und von daher vermutlich zulässig seien. Aber ganz so einfach ist die Sache nicht. Bereits 2019 hatte der Bauausschuss nämlich die Aufstellung eines Bebauungsplans für den gesamten Bereich zwischen Bahnlinie, Münchner Straße (B 2), Leutstettener Straße und Josef-Jägerhuber-Straße beschlossen. Damals hatte es Diskussionen um den Fortbestand des Wirtshauses gegeben, die Eigentümerstruktur war noch eine andere. Mit seinem Beschluss verfolgte der Ausschuss die Ziele, das Wirtshaus, den Biergarten und den ortsbildprägenden Baumbestand sowie die bestehende Mischnutzung in dem Gebiet zu erhalten, unter diesen Voraussetzungen aber auch eine maßvolle Nachverdichtung zu ermöglichen.

Aus diesem Grund empfahl Weinl am Donnerstag, den aktuellen Antrag der Eigentümer zurückzustellen. Die geplante reine Wohnnutzung in drei der vier Gebäude führe zu Konflikten mit dem Biergartenbetrieb, sagte er. Ziel sollte es sein, mit dem Antragsteller zu einer Einigung zu kommen. Ähnlich äußerte sich Bürgermeister Patrick Janik. Er habe grundsätzlich kein Problem mit einer Bebauung („auch wenn es schade wäre“) und halte auch die Aussage für glaubwürdig, dass der Bestand nicht mehr wirtschaftlich zu betreiben sei, sagte Janik. Aber: „Der Erhalt des Biergartens ist sehr wichtig und ein Ziel der Stadt Starnberg.“

Ludwig Jägerhuber (CSU) erinnerte zudem daran, dass sich in der Nachbarschaft des Gasthofs Gewerbebetriebe befänden, deren Bestand planungsrechtlich ebenfalls zu sichern sei. „Es darf nicht sein, dass durch eine reine Wohnnutzung Betriebe in ihrer bisherigen Form infrage gestellt werden.“ Auch er wolle nicht an der Bausubstanz des Gasthofs festhalten, wohl aber an der Nutzung von Gastronomie und Biergarten, sagte Jägerhuber. Verärgert zeigte er sich darüber, dass die Eigentümer lediglich einen Antrag auf Vorbescheid mit nur groben Angaben eingereicht hatten. „Seit 2019 ist klar, dass der Biergarten erhalten werden muss. Der Bauwerber hatte sechs Jahre Zeit, sich darüber Gedanken zu machen.“ So sah es auch Marc Fiedler (UWG). Dieses Vorhaben sei „zu bedeutend, um es per Vorbescheid durchzuwinken“, sagte er. Einstimmig stellte der Ausschuss eine Entscheidung zurück und bestätigte in einem weiteren Beschluss die Absicht zur Aufstellung eines Bebauungsplans wie im Jahr 2019.

Ante Ledic äußerte sich am Freitag enttäuscht. „Wir sind sehr überrascht von der Entscheidung“, sagte er und kündigte an: „Wir werden das Gespräch mit der Stadt suchen.“ Er sei Starnberger, fühle sich in der Stadt wohl und wolle gerne das geplante neue Wirtshaus in zweiter Generation führen. Wie lange die Familie den bestehenden Gasthof noch betreiben werde, könne er noch nicht sagen.

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