„Also darf ich vor einer Schicht keinen kaufen?“ – Rewe-Filiale führt Extraregeln für Energydrinks ein
Eine Rewe-Filiale führt zwei Richtlinien für die Abgabe von Energydrinks ein. Kunden rätseln über die Auslegung der Regeln.
München – Energydrinks sind trotz ihrer bekannten gesundheitlichen Risiken sehr populär. Schon eine einzige Dose pro Monat kann negative Auswirkungen auf die Gesundheit haben. Konsumentenschützer warnen vor einem hohen Koffeingehalt. Besonders bedenklich wird es, wenn die Verbraucher zu jung sind. Seit über einem Jahrzehnt gibt es immer wieder Debatten über ein Mindestalter für den Konsum von Energydrinks.
In Deutschland existiert kein gesetzlich festgelegtes Mindestalter für den Kauf von Energydrinks. Allerdings haben einige Supermärkte und Discounter eigene Regeln eingeführt, die sich meist auf das Alter der Käufer beziehen. Eine Filiale der Supermarktkette Rewe geht sogar noch einen Schritt weiter und hat eine zusätzliche Regel aufgestellt.
Rewe-Filiale setzt auf Extraregeln beim Energydrink-Verkauf
Ein Foto eines Aushangs mit den Regeln wird auf Reddit geteilt. Das Bild zeigt ein Motiv, das an einen bekannten Hersteller von Energydrinks erinnert, und die Überschrift „Abgabe Energy Drinks“. Darunter sind zwei Regeln zu sehen. Die erste Regel besagt, dass der Verkauf „nur ab 14 Jahren“ erlaubt ist – das ist durchaus üblich. Auch eine Edeka-Filiale sorgte mit einem humorvollen Hinweis auf eine Regel für Energydrinks für Aufmerksamkeit. Die zweite Regel der Rewe-Filiale ist jedoch etwas ungewöhnlicher: „Erst ab 9 Uhr“ sollen Energydrinks verkauft werden.
Der Nutzer, der das Foto geteilt hat, schreibt: „Gefunden in nem Rewe in meinem Einzugsgebiet.“ Er fragt sich: „Also darf ich mir vor einer Schicht keinen Energy kaufen?“. Genau das könnte die Regelung implizieren. Welche Rewe-Filiale genau diese Regeln aufgestellt hat, wird in dem Beitrag nicht erwähnt. Der Rewe-Konzern teilte auf Anfrage von IPPEN.MEDIA mit, dass es sich „um eine marktindividuelle Regelung eines selbständig geführten Marktes“ handele und „nicht um eine zentralseitige Vorgabe“. Wie die Regelung genau ausgelegt wird, ist bleibt also unklar.
Nutzer rätseln über Auslegung von Energydrink-Regel bei Rewe
Viele Nutzer vermuten, dass die Regelung an die Schulzeiten angepasst ist. Ein User schreibt: „Ich denke es bedeutet, dass Kids ab 14 erst ab neun Uhr das Zeug verkauft bekommen. Wahrscheinlich ab 16+X alle jederzeit.“ Ein anderer kommentiert: „Das ist nach Schulbeginn.“ Ein weiterer Nutzer glaubt, die Regelung sei „dazu gedacht, Schüler davon abzuhalten, vor der Schule was zu kaufen. Kann also gut sein, dass sie einem Erwachsen das jederzeit verkaufen“.
Ein User kommentiert humorvoll: „Jo, das hat schließlich ganz viel böses Koffein! Naja, ich ballere mir dann mal ganz gepflegt ’nen halben Liter Kaffee mit 10 Stücken Zucker rein, wie sich das gehört“. Ein anderer schlägt vor: „Dann halt extra starken kurz gezogenen schwarzen Tee mit dick Zucker und Milch.“ Ein User lobt die Regelung: „Finde ich ganz nett, dass Läden da immer noch etwas Eigenverantwortung sehen.“