Der Gesundheitsausschuss des Bundesrats empfiehlt, zu dem vom Bundestag beschlossenen Gesetz den Vermittlungsausschuss anzurufen. Dies richtet sich gegen eine vorgesehene Ausgabenbremse bei den Kliniken, die den Großteil der Einsparungen von zwei Milliarden Euro einbringen soll.
Warken warnt: Beitragszahler würden "mehr belastet" werden
Nun hat Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) vor einer Blockade gewarnt. In einem Schreiben an ihre Ressortkolleginnen und -kollegen in den jeweiligen Ländern schreibt Warken: „Sollten diese Regelungen tatsächlich infrage gestellt werden, würden die Krankenkassen die entlastende Wirkung in ihrer bis Mitte Dezember abzuschließenden Haushaltsplanung und damit der Festsetzung ihrer Zusatzbeiträge nicht mehr berücksichtigen." Darüber berichtet "Politico".
Die Beitragszahler würden in der Folge "um bis zu zwei Milliarden Euro mehr belastet" werden, da mit einem Anstieg des Zusatzbeitragssatzes auf bis zu 3,0 Prozent zu rechnen sei. Auch die gesundheitliche Versorgung werde dadurch gefährdet und das Vertrauen der Bürger drohe einen „empfindlichen Schaden“ zu nehmen. Der Bundesrat entscheidet in der Sitzung seines Plenums am 21. November, ob er der Empfehlung des Ausschusses folgt.
Sparpaket soll Druck für höhere Beiträge mindern
Der Gesundheitsausschuss der Länderkammer befürchtet hingegen, dass die vorgesehene Regelung zu Einnahmeverlusten der Krankenhäuser in Höhe von etwa 1,8 Milliarden Euro führen werde. Dies konterkariere außerdem eine einmalige Unterstützung für die Kliniken von vier Milliarden Euro, mit der Inflationskosten von 2022 und 2023 kompensiert werden sollen.
Kanzler Friedrich Merz (CDU) hat in Aussicht gestellt, dass die Beiträge zur Krankenversicherung zum 1. Januar 2026 nicht steigen. Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) will mit dem Sparpaket den Druck für erneute Anhebungen mindern. Bei den Kliniken soll dafür der Anstieg der Vergütungen auf die tatsächlichen Kostensteigerungen begrenzt werden. Krankenkassen und Opposition warnen aber, dass viele Kassen 2026 dennoch ihre Zusatzbeiträge anheben müssen, um Reserven auf vorgeschriebene Mindestwerte aufzufüllen.