Mit der sogenannten Frühstart-Rente möchte die aktuelle Bundesregierung schon Kinder und Jugendliche ins Rentenboot holen. Was ist geplant?
Ein Hauptziel der sogenannten Frühstart-Rente ist es, künftige Rentenlücken weiter zu schließen. Aktuell finanziert die arbeitende Bevölkerung in Deutschland per Umlageverfahren die gesetzlichen Renten aller aktiven Rentnerinnen und Rentner. Doch die Überalterung der Gesellschaft gefährdet diesen sogenannten Generationenvertrag zunehmend: Immer weniger Beitragszahler müssen für immer mehr Rentner aufkommen – längerfristig drohen so steigende Rentenbeiträge und/oder weitere Kürzungen bei der späteren Altersrente.
Die Frühstart-Rente, welche insbesondere auf selbst angespartes Kapital setzt, soll genau dies verhindern: weiter steigende Rentenbeiträge und sinkendes Rentenniveau. Dabei sollen Kinder und Jugendliche bereits ab sechs Jahren an die private Altersvorsorge herangeführt und deren Vermögensaufbau zusätzlich staatlich gefördert werden.
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Frühstart-Rente: Die wichtigsten Fakten
Die Frühstart-Rente ist Teil des Ende 2025 verabschiedeten Rentenpakets II der Bundesregierung und steht so auch im Koalitionsvertrag. In deren aktueller Fassung enthält diese folgende Kernaspekte:
- Neue Möglichkeit der Altersvorsorge für Kinder und Heranwachsende.
- Jungen Menschen den Umgang mit Geld am Kapitalmarkt vermitteln.
- Möglichkeit, frühzeitig die künftige Rentenlücke zu schließen.
- Staatliche Förderung von Kindern ab sechs bis 18 Jahren, die eine Bildungseinrichtung in Deutschland besuchen.
- Monatlicher Förderbetrag von zehn Euro für den Zeitraum bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.
- Voraussetzung ist ein individuelles, kapitalgedecktes und privatwirtschaftlich organisiertes Altersvorsorgedepot.
- Geld kann voraussichtlich in Fonds, beispielsweise auch ETFs, investiert werden.
- Auszahlungen sind grundsätzlich erst ab dem gesetzlichen Renteneintrittsalter möglich.
- Pfändungsschutz für das angesparte Kapital ohne staatlichen Zugriff.
- Alle Erträge sind bis zum Renteneintritt steuerfrei. Besteuerung nach dem Renteneintritt aktuell noch unklar.
Wichtig: Elternteile, Erziehungsberechtigte oder gesetzliche Vertreter müssen für ihr Kind einen Vorsorgevertrag abschließen, um das Kind so für die staatliche Förderung bis zur Volljährigkeit zu qualifizieren. Die Frühstart-Rente soll ab 2026 stufenweise eingeführt werden, beginnend mit sechs Jahren (Jahrgang 2020).
Frühstart-Rente: So hoch ist die staatliche Förderung maximal
Der Staat möchte jedes berechtigte Kind monatlich mit zehn Euro unterstützen. Über den gesamten Förderzeitraum von maximal 12 Jahren ergibt das einen möglichen staatlichen Zuschuss von insgesamt 1.440 Euro:
10 Euro × 12 Monate × 12 Jahre = 1.440 Euro
Wichtig: Derzeit ist geplant, dass die neue staatlich geförderte Altersvorsorge nur greift, wenn Ihr Kind eine Schule in Deutschland besucht. Ob und wie die staatliche Förderung auch weiterläuft, wenn sich Ihr Kind etwa im Auslandsjahr befindet, muss noch geklärt werden.
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Die Frühstart-Rente im Kurz-Check
Schrittweise Einführung: Die Frühstart-Rente wird ab 2026 schrittweise eingeführt. Zunächst profitieren Kinder des Jahrgangs 2020 von der staatlichen Förderung, weitere Altersgruppen bis 18 Jahren sollen nach und nach ein individuelles Altersvorsorgedepot mit monatlich zehn Euro erhalten.
Eltern übernehmen Initiative: Das individuelle, kapitalgedeckte Altersvorsorgedepot müssen Eltern aktiv für ihre Kinder beantragen. Alternativ wird nach einer festgelegten Frist jedem Kind eine Standardlösung zugeteilt.
Garantie & Renditechancen: Die Frühstart-Rente soll ohne Kapitalgarantie oder Mindestverzinsung auskommen. Es sind also individuell höhere Renditechancen möglich.
Einzahlungsmöglichkeiten & Auszahlung: Neben der staatlichen Förderung sind zusätzliche private Einzahlungen, etwa durch Eltern oder Großeltern, begrenzt möglich. Das angesparte Kapital bleibt allerdings bis zum Renteneintritt gesperrt, alle Erträge sind steuerfrei und pfändungsgeschützt.
Frühstart-Rente: Die wesentlichen Vorteile
Aktuell ist geplant, dass mit Erreichen der Volljährigkeit die staatliche Förderung für den Vermögensaufbau endet. Ab dann soll es Anlegern einer Frühstarter-Rente überlassen sein, ob und in welcher Höhe sie weiterhin privat in das Altersvorsorgedepot einzahlen möchten. Auch während des maximal 12-jährigen Förderzeitraumes sind zusätzliche private Einzahlungen grundsätzlich möglich.
Mit der Frühstart-Rente werden Kinder und Jugendliche frühzeitig an das Thema eigene Altersvorsorge herangeführt. Sie lernen den verantwortungsbewussten Umgang mit Geld und Zinsen und können sich aktiv mit dem Finanzmarkt befassen. Zudem kann ein eigenes Depot zum Weitersparen über die staatliche Förderdauer hinaus motivieren.
Alle Erträge und Fördergelder sind bis zum Renteneintritt steuerfrei und zusätzlich vor staatlichem Zugriff – beispielsweise durch Pfändungen – geschützt.
Vorteile der Frühstart-Rente: staatliche Förderung, eigenständige Einzahlungen, finanzielle Bildung, Steuerfreiheit und Zweckgebundenheit, langer Anlagehorizont.
Frühstart-Rente: Die wesentlichen Nachteile
Bisher ist geplant, dass nur Kinder und Jugendliche von sechs bis 18 Jahren von der staatlichen Förderung der Altersvorsorge profitieren. Wer bereits 18 Jahre alt ist und Geld anlegen möchte – beispielsweise als Student oder Auszubildender –, geht leer aus.
Auch dürfte die geringe monatliche Förderhöhe von zehn Euro künftige Rentenlücken kaum wirksam schließen. Private Einzahlungen sind nach aktuellem Stand nur bis zu einem jährlichen Höchstbetrag möglich, die Auszahlung bestehender Ersparnisse erst ab dem gesetzlichen Renteneintrittsalter eher unflexibel. Insgesamt ist die Frühstart-Rente in der aktuell geplanten Form noch mit vielen Fragezeichen versehen und birgt auch politische Risiken – was passiert beispielsweise mit diesem Reformprojekt bei künftigen Regierungswechseln?
Nachteile der Frühstart-Rente: Altersbegrenzung der Förderung, geringe Förderhöhe, jährlicher Höchstbetrag, unflexible Auszahlung, politisches Risiko.