Streit um Freisinger Altstadthaus findet gütliches Ende

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Erst standen der Hauseigentümer und die Stadt Freising vor Gericht: Am Ende löste sich der Streit nach Jahren in Wohlgefallen auf.

Nach Jahren wurde der Streit um eine Hausrenovierung am Unteren Graben in Freising beigelegt. © Lehmann

Freising – Das kommunale Förderprogramm zur Durchführung kleiner privater Baumaßnahmen im Sanierungsgebiet bietet privaten Bauwilligen die Möglichkeit, über die Regierung von Oberbayern sowie die Stadt Freising Zuschüsse aus dem Bund-Länder-Programm „Aktive Zentren“ zu erhalten. In den Genuss eines solchen Zuschusses ist jetzt besagter Eigentümer eines Hauses im Unteren Graben in Freising gekommen. Gleichzeitig konnte damit ein städtebaulicher Missstand behoben werden, wie Stadtbaumeisterin Barbara Schelle in der jüngsten Finanzausschusssitzung erklärte. Und eben wegen dieses Missstandes traf man sich zunächst vor Gericht wieder.

Es handelt sich um ein Gebäude, das im Plan zur Städtebaulichen Denkmalpflege als ortsstrukturprägendes Gebäude ausgewiesen worden sei. Der überwiegende Teil des Hauses stammt aus dem 18./19. Jahrhundert, eines der einfachen ehemaligen Handwerker- beziehungsweise Tagelöhnerhäuser mit rückwärtigem Gartenanteil in Freisings Altstadt.

In den vergangenen Jahren lag die Stadt mit dem Eigentümer deshalb im Clinch, weil er unmittelbar vor dem Erlass der Gestaltungssatzung „Echt. Schön.Freising!“ Renovierungsarbeiten durchgeführt und Kunststofffenster, Aluminiumfensterbänke und Hauseingangstüren aus Kunststoff eingebaut hatte. Bereits 2019 war der Eigentümer aufgefordert worden, diverse Bauteile wieder zu beseitigen sowie eine denkmalschutzrechtliche Erlaubnis für die bereits ausgeführten Maßnahmen einzureichen. Das Ganze landete damals also vor Gericht mit dem Ergebnis, dass die Stadt ihre Anordnung, der Eigentümer müsse besagte Bauteile wieder beseitigen, aufheben musste.

Das Gericht begründete die Entscheidung damals so: Die Anordnung sei nicht ermessensgerecht und damit rechtswidrig gewesen. Im Umfeld des gegenständlichen Gebäudes befänden sich an einer Vielzahl von Gebäuden nicht denkmalgerechte Bauteile. Die Stadt sei dagegen nicht vorgegangen und besitze zudem kein detailliertes Handlungskonzept, wie mit sogenannten Altfällen (Fälle vor Inkrafttreten der Gestaltungssatzung) umgegangen werden soll. In Ermangelung eines solchen Handlungskonzepts sei das Herausgreifen eines einzelnen Störers willkürlich gewesen.

Und so nahm die Stadt Freising die Anordnung nach einem Gerichtstermin zurück. Im Nachgang stellte der Eigentümer einen Antrag auf Mittel aus dem Kommunalen Förderprogramm. Es fand eine Sanierungsberatung statt, das Ergebnis jetzt ist das Ende dieses langen Streits. Der Sanierungsarchitekt fertigte Skizzen, ange㈠lehnt an historische Pläne, an.

Und nun soll Folgendes umgesetzt werden, wie Stadtbaumeisterin Schelle erklärte: Die Fassade wird saniert, die Kunststofffenster einschließlich der Rollläden werden zurückgebaut und durch Holzfenster und zwei Eingangstüren aus Holz ersetzt, zudem werden Fensterbänke und Dachrinnen aus Holz eingebaut. Eine Förderung von insgesamt 10 000 Euro sei für diese Maßnahme vertretbar. Das decke 30 Prozent der förderfähigen Kosten ab, 4000 Euro werden aus der Stadtkasse bezahlt, 6000 Euro aus Mitteln der Städtebauförderung. Der Finanzausschuss stimmte zu. Oberbürgermeister Tobias Eschenbacher dazu: „Super, dass man sich da doch noch einigen konnte.“

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