Weilheimer Seniorenzentrum: Pflegehelfer vergeht sich an Minderjähriger

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Pflegehelfer verurteilt: 38-Jähriger vergeht sich an 16-Jähriger und muss drei Jahre in den Knast. © PantherMedia/stadtratte

Ganze sieben Stunden hat der Prozess vor dem Amtsgericht Weilheim gegen eine 38-jährige nigerianische Pflegekraft gedauert. Dann fiel das Urteil: drei Jahre Knast ohne Bewährung.

Weilheim – Nach einer siebenstündigen Verhandlung hat das Amtsgericht Weilheim kürzlich einen 38-jährigen nigerianischen Pflegehelfer zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Der Mann wurde schuldig befunden, eine 16-jährige Bundesfreiwilligendienstleistende in einem Seniorenzentrum sexuell genötigt zu haben. Neben der Haftstrafe muss der Verurteilte auch die Kosten des Gerichtsverfahrens tragen.

Der Angeklagte, der seit zwei Jahren in dem Seniorenzentrum arbeitete, stand wegen des Vorwurfs der sexuellen Nötigung vor Gericht. Der Vorfall, der sich im März 2022 ereignete, betraf eine zum Zeitpunkt des Geschehens 16-jährige Jugendliche, die im Rahmen ihres Bundesfreiwilligendienstes im Seniorenzentrum tätig war. Der Prozess enthüllte ein Szenario, in dem das junge Opfer und der Angeklagte, unterschiedliche Sichtweisen auf die Ereignisse hatten, die zu einer ernsthaften rechtlichen Auseinandersetzung führten.

Sexuelle Nötigung: Weilheimer Seniorenzentrum: Pflegehelfer vergeht sich an Minderjähriger

Die Verteidigung stützte sich stark auf die Behauptung, dass zwischen dem Angeklagten und dem Opfer ein gegenseitiges Einverständnis bestanden habe, basierend auf dem, was er als gegenseitige Anziehung interpretierte. Der Angeklagte beschrieb, wie er sie beim Bettenmachen beobachtete und ihr anschließend half, was zu einer Umarmung und weiteren sexuellen Handlungen führte. Der Nigerianer gab an, er habe geglaubt, dass sie an ihm interessiert sei, da sie ihn angelächelt und Augenkontakt gehalten habe. Er argumentierte, dass sein Handeln auf diesen Wahrnehmungen beruhte, und bestritt, die damals 16-Jähige zu irgendetwas gezwungen zu haben.

Im Gegensatz dazu schilderte das Opfer ein deutlich anderes Bild der Ereignisse. Sie erklärte, dass die Annäherungen unerwartet und unerwünscht waren. Sie habe nicht genau verstanden, warum er in das Zimmer gekommen sei. Die Umarmung habe sie zwar erwidert, aber vielmehr als „väterliche Umarmung“ verstanden. Bisher hatte sie „ein kollegiales Verhältnis“ zu dem Angeklagten gehabt. Ihre Aussage beschrieb eine zunehmend unangenehme Situation, die sie dann als sexuelle Nötigung empfand. Die Situation wurde für sie unerträglich, als der Angeklagt seinen Finger in ihre Unterhose geschoben hatte. Sie betonte, dass sie zu keinem Zeitpunkt ihre Zustimmung gegeben habe und dass ihre Reaktionen - einschließlich des Wegdrückens von seiner Hand - eindeutige Zeichen ihrer Ablehnung gewesen seien.

Auch die Zeugenaussagen im Prozess variierten stark und reichten von einer Kollegin, die den Charakter des Angeklagten positiv beschrieb, bis hin zu emotionalen Berichten über seinen Zustand nach dem Vorfall. Besonders hervorzuheben sind die Aussagen der Einrichtungsleitung des Seniorenzentrums und der Erzieherin aus dem Kinderheim, in dem die damalige 16-Jährige lebte, die beide von dem tiefgreifenden Einfluss des Vorfalls auf das Opfer berichteten. Der Einrichtungsleiter erinnerte sich an den traumatisierten Zustand, als sie das Geschehene berichtete, und die Erzieherin beschrieb die Schwierigkeiten des Opfers, ihre Erfahrungen zu artikulieren und zu verarbeiten.

Sexuelle Nötigung: Weilheimer Seniorenzentrum: Pflegehelfer vergeht sich an Minderjähriger

Die Staatsanwaltschaft und der Nebenklägervertreter argumentierten überzeugend für die Glaubwürdigkeit der Aussage der damals 16-Jährigen und unterstrichen die Unwahrscheinlichkeit, dass ein junges Mädchen ohne sexuelle Erfahrungen eine solch detaillierte und spezifische Geschichte erfinden würde. Die Verteidigung hingegen versuchte, Zweifel an der Stetigkeit und Genauigkeit der Erzählung des Opfers zu säen, indem sie auf vermeintliche Inkonsistenzen hinwies.

Nach sorgfältiger Abwägung der Beweise und Aussagen verurteilte das Gericht den Angeklagten schließlich zu einer dreijährigen Haftstrafe ohne Bewährung.

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