Förderantrag mit vielen Fallstricken? Maschinenring will Bedenken der Bauern beseitigen
Unter Landwirten ist es ein Reizwort: der Mehrfachantrag. Wer ihn ausfüllt und dabei Daten seines Betriebs veröffentlicht, kann Förderungen erhalten, muss im Gegenzug gewisse Verpflichtungen eingehen. Dieses Vorgehen, mit Bürokratie und nach Ansicht mancher Bauern auch mit Fallstricken versehen, ist unbeliebt und bedarf einer Aufklärung.
Kirchasch – Daher hatte der Maschinenring Erding einen Experten zum Thema ins Gasthaus Bauer in Kirchasch eingeladen: Michael Mederer aus Neuburg an der Donau beseitigte vor rund 150 Mitgliedern die Missverständnisse. Der leitende Verbandsberater der Bayerischen Maschinenringe stammt selbst aus einem Schweinezucht-Betrieb.
Landwirtschaft wird im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) von der EU sowie vom Staat gefördert. Schließlich soll sie trotz kleinerer Betriebsgrößen im Wettbewerb mit vielen anderen europäischen Ländern bei der Produktion von Nahrungsmitteln und Rohstoffen, Stichwort Biomasse als Energie, bestehen können. Um Förderungen zu erhalten, verpflichten sich Landwirte, im Rahmen des besagten Mehrfachantrags gewisse Regeln einzuhalten, bezeichnet als Konditionalität. Dazu gehören unter anderem richtige Tierhaltung, Lagerung von Pflanzenschutzmitteln, Beachtung von Nitrat-Richtlinien, Futtermittelsicherheit oder Pflanzenschutz. „Von 2025 an soll auch noch eine soziale Konditionalität hinzukommen“, erklärte Mederer.
Seit diesem Jahr müssen Landwirte auch vier Prozent ihrer Ackerfläche stilllegen, um einen Beitrag zu Ökologie und Artenschutz zu leisten. Da diese Fläche nicht für Produktion genutzt werden kann und für diesen Ausfall keine Entschädigung gezahlt wird, gehen Bauern auf die Barrikaden. Zudem, so sagen sie, würden diese Brachen verunkrauten und müssten später mühsam kultiviert werden, um sie ackerbaulich wieder nutzen zu können.
Hinzu kommt, dass durch die Agrarreform 2023 auf der einen Seite Leistungen an Landwirte um rund 25 Prozent gekürzt wurden, ihnen aber andererseits höhere Produktionskosten entstehen durch Erosionsschutzauflagen oder die neue Düngeverordnung. „Für viele von euch stellt sich nun die Frage, ob der Mehraufwand, bedingt durch Dokumentationen im Rahmen des Mehrfachantrags, überhaupt noch durch die Förderungen abgedeckt wird“, legte der Experte den Finger in die Wunde. Es sei schließlich kein Geheimnis, dass derjenige Betrieb, der beim Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) keinen Antrag stelle, auch nicht kontrolliert werde, also auch nicht in Bezug auf vier Prozent Stilllegung.
Immerhin, so rechnete Mederer anhand von drei Beispiel-Betrieben vor, lohne es sich, trotz vier Prozent weniger Nutzfläche einen Mehrfachantrag zu stellen: „Bei einem 50-Hektar-Betrieb beträgt der Aufwand rund 4000 Euro, die mögliche Prämie jedoch fast 11 000 Euro. Ein Betrieb mit 35 Hektar kommt bei Aufwendungen von rund 2700 Euro zu 7700 Euro Förderung, und bei einem Gemischt-Betrieb mit Vieh und Ackerbau stehen Aufwand und Förderung mit rund 7000 zu fast 16 000 Euro zu Buche. Auch unter Berücksichtigung der zu zahlenden Steuer bleibt immer ein Bonus“, erklärte Mederer.
Wer einen Mehrfachantrag stelle, profitiere auch bei der Zertifizierung, etwa wenn er Getreide an die BayWa liefere. „Manche Molkereien machen es sogar zur Bedingung, Milch nur noch von Betrieben abzunehmen, die nach den Bedingungen eines solchen Antrags arbeiten. Und selbst die Banken verknüpfen oft Kreditvergaben an Nachhaltigkeitsvorgaben, folgen grüner Taxonomie“ (wir berichteten kürzlich).
„Jeder, der nun Direktzahlungen haben will, muss sich an das Förderrecht halten, an das Fachrecht sowieso“, meinte Mederer, „sonst können teils empfindliche Strafen drohen“. Er rate allen Landwirten, sich gut zu überlegen, welche betrieblichen Auswirkungen es haben könne, wenn kein Mehrfachantrag beim AELF gestellt werde. Dann müsse jeder Landwirt bei einer Betriebsprüfung vor Ort konkret Auskunft geben – „am besten, Sie stellen sich dann gut mit den Kontrolleuren“, empfahl der Experte.