Zukunft ungewiss - „Für mich ist das unbegreiflich“: Schule kämpft gegen Abschiebung von Mitschüler
In Hamburg kämpfen derzeit hunderte Schüllerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte gegen die drohende Abschiebung eines Mitschülers. Wie das "Hamburger Abendblatt" berichtet, soll der 18-jährige Joel Amankwah noch vor seinem Abitur nach Ghana abgeschoben werden
Schule zeigt sich entsetzt über Abschiebe-Plan
Lehrkräfte und Mitschüler sowie viele Hamburger äußern Unverständnis. „Für mich ist das unbegreiflich“, sagt seine Lehrerin gegegüber dem "Abendblatt". In der Schule sei er stets „engagiert und fleißig“. Joel schreibt gute Noten und hat beste Aussichten auf das Abitur.
Sie sehe in der geplanten Abschiebung nicht nur Joels Zukunft gefährdet, sondern auch dessen Trennung von seiner Familie. Joel lebt seit vier Jahren mit seinem Vater und seiner Schwester in Hamburg, bis er mit seinem 18. Geburtstag aufgrund nur bestehenden Duldung vom Amt für Migration und Flüchtlinge die Aufforderung zur Rückkehr nach Ghana erhielt.
Tausende unterschrieben Petition
Die Nachricht hat in Hamburg eine Welle der Unterstützung ausgelöst. Über 23.400 Menschen haben bereits eine Petition unterschrieben, die sich gegen Joels Abschiebung richtet. Zudem organisierten die Mitschülerinnen und -Schüler laut "Abendblatt" Demonstrationen, um die Öffentlichkeit auf den Fall aufmerksam zu machen.
Mithilfe einer Anwältin konnten Joel und seine Unterstützer das Thema in die Hamburgische Bürgerschaft bringen, was laut "Abendblatt" zumindest eine aufschiebende Wirkung habe. Dies bedeutet, dass momentan keine Rückführung vorbereitet wird. Es bleibt jedoch unklar, ob die Maßnahmen die Abschiebung dauerhaft verhindern können.
Ghana ist offiziell "sicheres Herkunftsland"
Da der Staat Ghana offiziell als "sicherer Herkunftsstaat" eingestuft ist, hat der junge Schüler bei seiner Ankunft in Deutschland lediglich eine Duldung erhalten. Mit seinem 18. Geburtstag hat er seinen Schutzstatus verloren und soll nun in den westafrikanischen Staat zurückkehren.
Laut Angaben des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF), gelten die Staaten als sicher, "von denen sich aufgrund des demokratischen Systems und der allgemeinen politischen Lage davon ausgegangen werden kann, dass dort generell keine staatliche Verfolgung zu befürchten ist und dass der jeweilige Staat grundsätzlich vor nichtstaatlicher Verfolgung schützen kann".
Schicksal des Hamburger Schülers ist kein EInzelfall
In der Vergangenheit kam es an deutschen Schulen immer wieder zu ähnlichen Vorfällen. In Duisburg wurde etwa 2017 eine junge Schülerin während des Unterrichts aus dem Klassenraum geholt. Noch am selben Abend wurde die 14-Jährige von den Behörden in ein Flugzeug gesetzt und mit ihren Eltern nach Nepal abgeschoben – obwohl sie in Duisburg geboren wurde.
2018 sollte außerdem ein 14-jähriger krebskranker Armenier aus Essen abgeschoben worden. Da die Eltern des Jungen zuvor schon mal ein Kind durch die gleiche Krebsart verloren hatten, haben sie ihren gesamten Besitz verkauft, um ihren Sohn in Deutschland bestmöglich behandeln zu lassen. Sie beantragten Asyl, während die Ärzte mit einer Chemotherapie begannen. Auch in diesem Fall wollte das BAMF die Familie nach Armenien abschieben, da es als sicheres Herkunftsland gelte.