Neues Urteil: Wann Autofahrer jetzt ein doppeltes Bußgeld zahlen müssen
In den meisten Fällen ist eine Doppelbestrafung in Deutschland unzulässig. Doch in Ausnahmefällen kann Bußgeld im Straßenverkehr doppelt verhängt werden.
Kassel – Wer etwas Verbotenes macht, ist in Deutschland vor einer Doppelbestrafung laut dem Grundgesetz Artikel 103 geschützt. Darin heißt es: „Niemand darf wegen derselben Tat auf Grund der allgemeinen Strafgesetze mehrmals bestraft werden“. Das gilt auch für Ordnungswidrigkeiten, frei nach dem lateinischen Motto „ne bis in idem“, als „nicht zweimal in derselben Sache“. Doch in einigen Fällen gibt es legitime Ausnahmen, wie nun ein Gerichtsurteil aus Schleswig-Holstein zeigt.
Frist für Hauptuntersuchung seit über 8 Monaten abgelaufen – Mann wird zweimal bestraft
Wie das Landesportal von Schleswig-Holstein berichtet, hat ein Mitarbeiter des Ordnungsamtes bei einem Rundgang in Travemünde ein parkendes Auto entdeckt, dessen Hauptuntersuchung durch den TÜV bereits mehrere Monate überfällig war. Laut bussgeldkatalog.de zieht das normalerweise eine Strafe von 60 Euro und einen Punkt in Flensburg mit sich. Bußgeld droht auch, wenn Autofahrer ohne Tank auf der Straße liegenbleiben.

Der Fahrzeughalter hatte nach seinem Bußgeldbescheid in Travemünde jedoch anschließend Einspruch beim Amtsgericht Lübeck in Lübeck eingelegt. Denn nur wenige Tage zuvor hatte er den gleichen Bußgeldbescheid vom Ordnungsamt in Hamburg erhalten. Der Mann empfand es demnach als ungerecht, zweimal für denselben Verstoß belangt zu werden. Er forderte, mindestens so lange vor weiteren Bußgeldbescheiden geschützt zu sein, solange der Bescheid aus Hamburg nicht rechtskräftig sei.
Amtsgericht lässt Doppelbestrafung zu – Fahrer könnte Verstoß ungehindert fortführen
Die Richter vom Amtsgericht in Lübeck kamen jedoch zu einer anderen Auffassung. Demnach sei eine erneute Ahnung dieser Ordnungswidrigkeit möglich, obwohl der Mann deshalb bereits einen anderen Bußgeldbescheid erhalten habe.
Die Begründung dafür ist, dass er andernfalls den Verstoß ungehindert und ungeahndet in einem zu langen Zeitraum fortführen könnte. Deshalb würde ein Freispruch vom Bußgeld im Gegensatz zum klaren Willen des Gesetzgebers stehen, Ordnungswidrigkeiten effektiv zu verfolgen. Doch auch dieses Urteil sei bislang noch nicht rechtskräftig.
Zwei Ordnungswidrigkeiten begangen: Was ist der Unterschied zwischen Tateinheit und Tatmehrheit?
Anders würde es sich verhalten, wenn zwei Ordnungswidrigkeiten in sogenannter Tateinheit stattfinden würden. Das sei laut bussgeldkatalog.de beispielsweise der Fall, wenn ein Autofahrer geblitzt wird und dabei sein Handy an der Hand führt. Laut Gesetz hat der Fahrer dann zwar zwei Verstöße begangen, das Bußgeld orientiert sich jedoch an dem höheren der beiden.
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Wenn hingegen eine Tatmehrheit vorliegt, also mehrere Handlungen und somit mehrere Tatbestände erfüllt sind, wird das Bußgeld der beiden Ordnungswidrigkeiten addiert. Wichtig dafür sei jedoch, dass die Taten als selbstständig und unabhängig zu erkennen sind. Zuletzt hatte ein Mann sogar seinen Führerschein verloren, weil er zu Hause Alkohol getrunken hatte.