Gefängnisstrafe für Vergewaltiger

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Wegen Vergewaltigung einer Schülerin wurde ein 35-jähriger Mann zu vier Jahren und zehn Monaten Gefängnis verurteilt. © Frank Rumpenhorst

Das Landgericht verurteilt 35-jährigen Vergewaltiger zu vier Jahren und zehn Monaten Gefängnis – das Opfer war 14 Jahre alt.

Indersdorf – Es ist ein Fall, der niemand in der Region kalt lässt: Ein 35-Jähriger hat eine Schülerin in Indersdorf vergewaltigt – bis heute ist die 14-Jährige traumatisiert. Nach der Tat im Januar wurde der Fall vom Landgericht München II aufgearbeitet. Dort fiel gestern am Spätnachmittag das Urteil.

14-jährige spätabends an der Bushaltestelle angesprochen

Schuldig, im Sinne der Anklage, hieß es für Abdulnasar A. – er muss für vier Jahre und zehn Monate ins Gefängnis. Im Januar hatte er die Schülerin spätabends an einer Bushaltestelle angesprochen und nicht mehr locker gelassen, bis die 14-Jährige den letzten Bus verpasste. Danach machte er sich sexuell an ihr zu schaffen!

Der 35-Jährige streichelte und küsste das Mädchen – abwehren konnte sie den Täter nicht. Rund anderthalb Stunden lang erklärte eine Gutachterin am letzten Verhandlungstag den inneren Kampf der Schülerin mit dem Vergewaltiger, der sich kaum verständigen konnte. Mithilfe seines Handys und eines Übersetzungsprogramms hatte er dem Mädchen versucht klarzumachen, dass er mit ihr schlafen wolle. Mehrfach habe sie abgelehnt. Mehr noch: Die 14-Jährige hatte ihre Worte laut der Gutachterin sogar ebenfalls mithilfe der Übersetzungs-App ins Arabische übersetzt. Doch der Vergewaltiger ging einfach darüber hinweg – und zog das Mädchen in eine nahe gelegene Holzhütte, wo er schließlich vergewaltigte. Die Tat räumte er bereits zu Prozessbeginn ein und entschuldigte sich.

Richterin spricht von Horror

„Es ist das Schicksal, das sich jede Frau, ob jung oder alt, als Horror vorstellt“, sagte Richterin Regina Holstein. 2023 war A. erst aus Jemen nach Deutschland gekommen. Nicht mal ein Jahr hier, beging er eine Straftat, die so schwer wiegt, das Leben der Schülerin nachhaltig zu beschädigen – weit über das Körperliche hinaus. „Keine Kraft für gar nichts mehr“, war nur einer der Sätze, die die Gutachterin aus den Gesprächen zitierte. Fünf Stunden lang dauerte alleine ihre Videovernehmung. Daneben musste die Schülerin auch aufwändige rechtsmedizinische Untersuchungen über sich ergehen lassen. Was sie meisterte, um den Täter zu überführen. Das gelang dann auch.

Abdulnasar A. habe bei der Tat planvoll und unnachgiebig gehandelt, rügte die Richterin. Die Schülerin sei leider „zur falschen Zeit am falschen Ort“ gewesen. Ihr freundliches und aufgeschlossenes Wesen habe der Täter ausgenutzt. Als sie weinte, sei er ihr nachgelaufen. Später sei sie „dem zügellosen Begehren eines Mannes ausgesetzt“ gewesen, der seinen Trieb ausleben wollte, erklärte die Richterin. Während der Urteilsbegründung weinte Abdulnasar A. minutenlang – im Angesicht der Mutter des Mädchens, die die Fassung wahrte.

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