Stadt will klagen - 60 Knöllchen pro Tag auf Aldi-Parkplatz - jetzt reagiert der Discounter

Das schlägt die Stadt vor

„So geht das nicht“, hatte der Bürgermeister verärgert gesagt und Aldi Süd aufgefordert, auf die Parkraumüberwachung zu verzichten. Der Discounter verstoße damit gegen vertragliche Vorgaben der Stadt. Allerdings scheint die Stadt nicht ganz von der Überwachung abgeneigt zu sein. Denn anscheinend hat die Stadt Monheim dem Discounter Aldi Süd angeboten, die Überwachung selbst in die Hand zu nehmen. Das erfuhr FOCUS online aus dem Umfeld der Filiale. Statt einer strikten Kontrolle mittels Kennzeichenerfassung sollte eine Parkscheibenregelung gelten.

Der Bürgermeister rät unterdessen Betroffenen „dringend davon ab, den Zahlungsaufforderungen nachzukommen“. Und sagt weiter: „Das Unternehmen ist aufgefordert, die aktuelle Regelung umgehend rückgängig zu machen und die verschickten Bußgeldbescheide zurückzunehmen.“

Die Stadt stellt vermeintlichen Parksündern auf dem Aldi-Parkplatz ein entsprechendes Formular zur Verfügung. Bereits geleistete Zahlungen können von den Betroffenen nur gerichtlich angefochten werden.

Kann ich gegen ein Knöllchen widersprechen?

Ein Versuch ist es wert. Wer widersprechen will, sollte das schriftlich machen und etwa mit Fotos beweisen, dass beispielsweise nicht genügend auf die Nutzungsbedingungen hingewiesen wurde. Ein Versuch kann in Zweifelsfällen auch sein, den Betreiber um eine kulante Lösung zu bitten. Schließlich sollten „auch die Supermärkte ein Interesse daran haben, ihre Kundinnen und Kunden nicht zu vergraulen“, so die Verbraucherzentrale.

Knöllchen auf dem Supermarkt-Parkplatz! Das müssen Sie wissen

Autofahrer schließen mit der Nutzung des Parkplatzes automatisch einen Vertrag mit dem Betreiber – und akzeptieren die Bedingungen. Dafür müssen die geltenden Bedingungen aber gut sichtbar, etwa durch Schilder, auf dem Parkplatz ausgewiesen werden. Auch auf die Folgen etwaiger Verstöße müssen diese hinweisen, informiert die Verbraucherzentrale Niedersachsen.

FOCUS online rät: Bevor Sie bei Aldi Süd, Lidl, Rewe oder Edeka parken, sollten Sie grundsätzlich auf entsprechende Schilder achten. Automatisch unzulässig sind die eingeforderten Summen nicht, so die Verbraucherschützer. Ratsam ist es auch, das Knöllchen rechtzeitig zu prüfen und entsprechend fristgerecht zu bezahlen. Ansonsten können hohe Inkassokosten folgen.

Grundsätzlich gelte, dass die Strafe in angemessenem Verhältnis zum Parkverstoß stehen muss. Im Zweifel könne das ein Gericht überprüfen. Versteckte Hinweise, unklare Bedingungen oder von Büschen überwucherte Schilder könnten ein Grund sein, der Zahlungsaufforderung zu widersprechen.