Millionen Deutsche erhalten wichtigen Rentenbrief: Für wen das Schreiben relevant ist

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Bis Ende Februar 2025 erhalten viele Rentnerinnen und Rentner Brief von der Deutschen Rentenversicherung. Das Schreiben sollte genaustens überprüft werden.

Frankfurt – In Deutschland zählt die Rente zu den umstrittensten Themen. Viele Menschen empfinden ihre Rente als unzureichend, um den Lebensunterhalt zu bestreiten. Eine Steuererklärung kann jedoch helfen, Geld zurückzuerhalten – ein bestimmtes Schreiben spielt dabei eine wichtige Rolle.

Millionen Rentnerinnen und Rentner erhalten Briefe mit wichtigen Daten

Dieses Schreiben, das Rentnerinnen und Rentner betrifft, ist die sogenannte Rentenbezugsmitteilung. „Das ist ein automatisiertes Verfahren zur Gewährleistung der bei allen Steuerpflichtigen gleichmäßigen, also der vollständigen und zutreffenden Besteuerung von Renten und anderen mit diesen im Zusammenhang stehenden Leistungen“, erklärt das Bundeszentralamt für Steuern.

Millionen Rentnerinnen und Rentner sollten bis Ende Februar einen Brief erhalten. Dieser ist immens wichtig für die Steuererklärung. (Symbolbild) © Zoonar/Imago

Die Rentenbezugsmitteilung enthält verschiedene Informationen der Steuerpflichtigen. Dazu gehören der Name, das Geburtsdatum, die Staatsangehörigkeit, die Identifikationsnummer, der Rentenbetrag oder andere Leistungen sowie der Zeitpunkt des Leistungsbezugs. Normalerweise erhalten Rentnerinnen und Rentner die „Information über die Meldung an die Finanzverwaltung“ bis Ende Februar jedes Jahres. In diesem Jahr trat auch eine umfassende Reform des Rentensystems in Kraft.

Brief sollte auf einige Angaben überprüft werden

Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) empfiehlt, die Rentenbezugsmitteilung sorgfältig auf die enthaltenen Daten zu überprüfen. „Es befinden sich darin alle steuerrechtlich relevanten Beträge für die Steuererklärung, wie die Rentenhöhe und die gezahlten Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung für das vergangene Kalenderjahr.“ Diese Daten werden gleichzeitig automatisch an das zuständige Finanzamt übermittelt.

Diese Daten erhalten Sie mit der Rentenbezugsmitteilung:

  • Bruttoeinkommen des Jahres
  • Gezahlte Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung
  • Höhe des steuerpflichtigen Rentenanteils
  • Steuerliche Behandlung der Rente
  • Anleitung zur Eintragung der Werte in die Steuerformulare

Sollten keine weiteren steuerlich relevanten Sachverhalte vorliegen, sind keine zusätzlichen Angaben beim Finanzamt erforderlich. Falls jedoch weitere Informationen in der Steuererklärung notwendig sind, gibt der Brief Hinweise darauf, in welcher Zeile der Steuerformulare die entsprechenden Werte einzutragen sind. Hat man die Rentenbezugsmitteilung bereits einmal erhalten, wird sie automatisch jährlich zugestellt. Wer sie bisher nicht erhalten hat, kann sie online bei der DRV anfordern. Die eigene Rente kann durch einen Minijob aufgebessert werden. (rd)

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