Polizeikontrolle aufgezeichnet: Geretsrieder erzielt vor Gericht Teilerfolg

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Vor dem Münchner Landgericht ging ein 58-jähriger Geretsrieder in Berufung – und erzielte einen Teilerfolg. © Sven Hoppe/dpa

Während er von der Polizei kontrolliert wurde, nahm der Geretsrieder das Gespräch auf. Im Berufungsverfahren erreichte er nun einen Teilerfolg.

Geretsried/München - „Kasperltheater! Wahnsinn, wie Sie sich hier aufführen.” So kommentierte der Staatsanwalt das Verhalten des Angeklagten im Erstprozess im November vergangenen Jahres. Als der 58-jährige Geretsrieder mit „Gute Besserung” reagierte, riet ihm der Staatsanwalt: „Passen Sie auf, was Sie sagen.” Auch zur Neuauflage des Berufungsverfahrens ist der Angeklagte ohne Anwalt am Münchner Landgericht erschienen – und war ähnlich streitfreudig.

Der Geretsrieder nahm das Gespräch bei der Polizeikontrolle auf

Im Februar 2022 war der Geretsrieder mit seinem Wagen bei Schwaigwall unterwegs gewesen, als er von der Polizei kontrolliert wurde. Den Beamten fiel auf, dass er das Gespräch aufnahm, und forderten ihn auf: „Los, Handy her.” Nach rund 20-minütiger Diskussion folgte der 58-Jährige der Anweisung und schimpfte: „Sie missbrauchen das staatliche Gewaltmonopol.“ All das ergab sich aus Videos, die die Polizisten mit einer Bodycam aufgenommen hatten.

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Das Wolfratshauser Amtsgericht verurteilte den Geretsrieder wegen Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 15 Euro. „Ich bin unschuldig”, war sich der gelernte Schlosser damals sicher. Der Straftatbestand setze voraus, dass es sich um ein nicht-öffentlich gesprochenes Wort handelt.

Einen „folgenlosen Freispruch“ hat der Geretsrieder nicht erreicht

Äußerungen von Amtsträgern wie Polizisten seien aber „immer öffentlich”, argumentierte er und berief sich in selbst verfassten Schriftsätzen unter anderem auf renommierte Rechtswissenschaftler. Nach einem Befangenheitsantrag hatte die vorsitzende Richterin das Erstverfahren ausgesetzt.

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Im jetzigen Zweitverfahren stellte der 58-Jährige wiederum einige Befangenheitsanträge: nicht nur gegen die Vorsitzende, sondern auch gegen die Schöffen und eine Sachverständige. Nach zwei Verhandlungstagen wurde das Verfahren gegen eine Geldauflage nun eingestellt. Sein erklärtes Ziel, ein „folgenloser Freispruch”, hat der 58-Jährige damit zwar nicht erreicht. Gelohnt haben sich die Berufung und seine Konfliktverteidigung dennoch: Er muss lediglich die Hälfte des vom Amtsgericht festgesetzten Betrags zahlen.

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