Mindestlohn-Erhöhung beschlossen: diese Produkte werden für Sie dadurch teurer

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Ab 2026 steigt der Mindestlohn stufenweise auf bis zu 14,60 Euro an. Das werden einige Unternehmen an die Verbraucher weitergeben. Doch wo ist tatsächlich mit einem Preisanstieg zu rechnen?

Berlin – Es ist beschlossen – der Mindestlohn wird ab Januar 2026 auf 13,90 Euro und dann nochmals ab Januar 2027 auf 14,60 Euro klettern. Das wird sich auch für die Verbraucher im Alltag bemerkbar machen durch steigende Preise in bestimmten Branchen. Betroffen sein dürfen in erster Linie Wirtschaftsbereiche im Niedriglohnsektor, die einen hohen Personalbedarf haben. Hier ist zu erwarten, dass die höheren Lohnkosten nicht vollständig von den Unternehmen aufgefangen werden können und somit zumindest teilweise an die Verbraucher weitergegeben werden. Eine Reihe von Produkten und Dienstleistungen sind dann davon betroffen.

Handwerk sieht Anstieg des Mindestlohns kritisch
Höherer Mindestlohn treibt Preise © Jens Wolf/dpa

Mindestlohn: Diese Produkte und Dienstleistungen könnten ab 2026 teurer werden

  • Landwirtschaftliche Produkte: Im Bereich regionale Produkte, die von Hand geerntet werden müssen, wird sich die Mindestlohnerhöhung auf die Preise auswirken. Betroffen sind unter anderem Spargel, Gurken, Erdbeeren, Kirschen oder Himbeeren.
  • Lebensmitteleinzelhandel: Wie die Verbraucherzentrale mitteilte, arbeiten in der Nahrungs- und Genussmittelindustrie besonders viele Menschen auf Mindestlohnniveau. Der höhere Mindestlohn wirkt sich auf die Produktionskosten aus und wird über die Handelspreise auch an die Verbraucher weitergegeben. Das betrifft dann alle hier produzierten Lebensmittel und auch Getränke. Bei Bäckereiprodukten wird sich das ebenfalls bemerkbar machen.
  • Dienstleistungen: Vom Niedriglohnsektor betroffen sind insbesondere die Gastronomie und das Friseurhandwerk. Auch hier ist mit Preissteigerungen zu rechnen.
  • Versandkosten: Auch der Transportsektor beschäftigt viele Mitarbeiter auf Mindestlohnniveau und ist personalintensiv. Mit der Mindestlohnerhöhung kann dies zu Preissteigerungen bei Versandkosten für Online-Käufe, Kurierdienste und andere Arten von Lieferungen führen.

Erhöhung des Mindestlohns hat kaum Auswirkungen auf die Kaufkraft

Mit aktuell 12,82 Euro liegt der deutsche Mindestlohn im europäischen Vergleich im oberen Mittelfeld. Insgesamt variiert in den EU-Ländern der gesetzliche Mindestlohn erheblich. Luxemburg, die Niederlande und Irland haben die höchsten Mindestlöhne, während Länder wie Bulgarien und Ungarn am unteren Ende liegen. In fünf EU-Mitgliedstaaten gibt es gegenwärtig keinen nationalen Mindestlohn – und zwar in Dänemark, Italien, Österreich, Finnland und Schweden.

Auch eine erneute Mindestlohnerhöhung ab 2026 führt nicht automatisch auch zu einer höheren privaten Kaufkraft in der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung. Das wurde vom Sachverständigenrat bereits bei der letzten Erhöhung festgestellt. Hierfür ausschlaggebend ist vielmehr das gesamte Lohnwachstum im Land. Wie Philipp Scheuermeier, Konjunkturexperte bei KfW Research, einschätzt, dürfte die private Kaufkraft in Deutschland wegen der langsamer steigenden Löhne in diesem Jahr auch nur geringfügig steigen.

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