Nicht nur Amtsgehalt - Habeck legt Einkommen auf seiner Website offen: So viel verdient der Vizekanzler

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picture alliance/dpa Vizekanzler und Bundeswirtschaftsminister: Robert Habeck (Grüne)

Während der jüngsten Bauernproteste sah sich Vizekanzler und Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck heftigen Protesten und Auseinandersetzungen ausgesetzt. Trotz dieser Herausforderungen wird der 54-Jährige für seine politischen Tätigkeiten großzügig entlohnt. Auf seiner Website gibt der gebürtige Lübecker offen Auskunft darüber, wie viel er monatlich verdient.

Robert Habeck, Bundeswirtschaftsminister, Vizekanzler, geht auf seiner Website transparent mit seinem Einkommen um und verweist auf die Auskünfte des Deutschen Bundestags, die genau offenlegen, wie sich die Vergütung als Bundesminister zusammensetzt.

Wie viel Geld Robert Habeck im Monat verdient

Das Amtsgehalt von einem Bundesminister wie Robert Habeck beträgt monatlich 15.547,87 Euro brutto. Dazu kommt noch eine monatliche Dienstaufwandsentschädigung in Höhe von 306,76 Euro, eine Allgemeine Stellenzulage in Höhe von 30,68 Euro und ein variabler Ortszuschlag, der sich bei Habeck auf mehr als 1200 Euro beruft. 

Monatlich bekommt Habeck also für seine Tätigkeit als Bundesminister ein festes Gehalt von etwa 17.000 Euro brutto.

Da Robert Habeck neben seiner Tätigkeit als Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz ebenfalls Mitglied des Deutschen Bundestages ist, erhält er außerdem eine Abgeordnetenentschädigung und eine Kostenpauschale. 

Die Abgeordnetenentschädigung beträgt seit dem 1. Juli 2022 monatlich 5.147,51 Euro, die Kostenpauschale 3.437,54 Euro.

Vizekanzler auch mit Anspruch auf weitere Leistungen

Als Mitglieder der Bundesregierung haben die Bundesminister auch noch Anspruch auf weitere Leistungen. So kann ein Bundesminister beispielsweise eine Amtswohnung in Anspruch nehmen.

Außerdem haben sie Anspruch auf die Zahlung von Tagegeldern für amtliche Tätigkeiten außerhalb des Sitzes der Bundesregierung und Reisekosten. 

Des Weiteren haben Bundesminister Anspruch auf alleinige und uneingeschränkte Nutzung eines personengebundenen Dienstkraftfahrzeugs.

Von Sarah Istel

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