60 Bäume illegal gefällt - Baumfrevel im Grunewald: Forstamt spricht von langfristiger Zerstörung
Unbekannte Täter haben im Berliner Grunewald eine Schneise der Verwüstung hinterlassen. Auf einer Fläche von rund 2500 Quadratmetern wurden zahlreiche Bäume illegal gefällt.
Die „BZ“ berichtet, dass davon auszugehen sei, dass die angerichteten Schäden die Natur im Grunewald für Jahrzehnte enorm belasten werden. Bereits im August letzten Jahres wurden etwa 30 Bäume gefällt, wie Gerhard Derr, Leiter des Forstamtes Grunewald, mitteilt. „Unsere Azubis beobachteten den Täter sogar zufällig. Doch er konnte unerkannt fliehen.“
Dritter Vorfall im Grunewald innerhalb eines halben Jahres
Im Januar wurden erneut Bäume abgesägt, diesmal in transportablen Stücken. Die Berliner Forsten erstatteten Anzeige wegen Verdachts auf Diebstahl. Des Weiteren bitten die Förster die Berliner Bevölkerung um Mithilfe zur Identifizierung des Täters.
Außerdem werden Flyer mit Hinweisen verteilt, wie echte Forstarbeiter aussehen. „Die Forstamtsmitarbeiter tragen in der Regel das offizielle Logo der Berliner Forsten auf ihrer Kleidung und den Fahrzeugen. Außerdem arbeiten sie nie alleine,“ betonte Peter Harbauer, Pressesprecher der Berliner Forsten gegenüber der „BZ“.
Empfindliche Strafen für ungenehmigte Baumfällarbeiten
Das ungenehmigte Fällen von Bäumen ist in Deutschland illegal. Der Bußgeldkatalog zeigt die dafür anfallenden Strafen.
- Illegale Baumfällungen in geschützten Wäldern werden je nach Bundesland, zumeist mit Geldstrafen zwischen 40 und 50.000 Euro für einzelne Bäume und zwischen 50 und 100.000 Euro für mehrere Bäume bestraft.
- Wenn illegal gefällte Bäume verkauft werden, dann ist nach Paragraph 259 des Strafgesetzbuches der Strafbestand der Hehlerei erfüllt. Weil hier zwei Straftaten in Tateinheit begangen wurden, droht häufiger ein Freiheitsentzug.
- Zum Schutz der wild lebenden Tier- und Pflanzenarten ist es nach Paragraph 39 des Bundesnaturschutzgesetzes in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September verboten, irgendeinen Baum (auch im eigenen Garten) zu fällen.