Kann Leber schädigen: Verbraucherzentrale Bayern warnt vor Mode-Heilpflanze in Tee-Sorten
Derzeit wird von Behörden vor einer Heilpflanze gewarnt. Die sogenannte Schlafbeere Ashwagandha könne zu gesundheitlichen Problemen führen.
München – Hintergrund der Aufregung ist eine Meldung des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR). Aufgrund der geringen Datenlage zu gesundheitlichen Risiken rät die Behörde dazu, Präparate mit der Beere Ashwagandha (lat.: Whitania somnifera) nicht einzunehmen. Auch die Verbraucherzentrale Bayern warnt jetzt vor der Heilpflanze und ihrer Wirkung.
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Warnung vor Heilpflanze Ashwagandha: Schlafbeere kann Leber schädigen
Im Volksmund ist Ashwagandha auch als Schlafbeere bekannt. Sie wird in der traditionellen indischen Medizin gegen Angstzustände und Schlafstörungen verwendet. Dazu werden die Wurzeln und Blätter der Pflanze zu Pulver zerrieben. „Neuerdings werden Pflanzenteile oder pflanzliche Zubereitungen aus der Wurzel, aber auch aus Blättern von Ashwangandha, in Europa in Nahrungsergänzungsmitteln oder Teegetränken eingesetzt“, heißt es in der Mitteilung des BfR vom 10. September. Die Art und die Gehalte der Inhaltsstoffe würden sich in Nahrungsergänzungsmitteln stark unterscheiden. Und genau da sei auch das Problem.

Nahrungsergänzungsmittel brauchen keine Zulassung, um auf den Markt zu kommen und werden daher auch nicht auf Nebenwirkungen geprüft. „Als Nahrungsergänzungsmittel dürfen Heilpflanzen eigentlich überhaupt keine Wirksamkeit entfalten, da es sich nicht um Arzneimittel handelt, sondern um Lebensmittel“, sagt Anja Schwengel-Exner von der Verbraucherzentrale Bayern dazu dem BR.
Mögliche Risiken der Heilpflanze:
- Schon 2012 äußerte das BfR Bedenken, da Ashwagandha die Schilddrüsenfunktion beeinflussen kann.
- Es könne zu Übelkeit, Erbrechen und Durchfall sowie Benommenheit, Kopfschmerzen, Schwindel, Schläfrigkeit und Hautausschläge kommen.
- Es gibt Hinweise darauf, dass die Heilpflanze das Immunsystem sowie das endokrine System beeinflussen kann.
- „Fallberichte über Leberschäden, die möglicherweise mit dem Verzehr von Ashwagandha-haltigen Präparaten in Zusammenhang stehen, geben aus Sicht der Risikobewertung Anlass zu besonderer Vorsicht“, so das BfR
Vor allem Kinder, Schwangere und Stillende gelten im Hinblick auf die Ashwagandha-Einnahme als Risiko-Gruppen.
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Verbraucherzentrale Bayern: „Es gibt gesetzlich keine definierten Mengen“
Wie hoch muss die Konzentration der Heilpflanze sein, damit es gesundheitlich problematisch wird? Laut BfR gibt es gar keine Dosis von Ashwangandha, die von der Behörde als sicher eingestuft wird. Grund seien die unterschiedlichen Verfahren der Herstellung. „Sowohl die verwendeten Pflanzenteile als auch das Extraktionsverfahren kann die Konzentration der in einem Präparat enthaltenen Inhaltsstoffe beeinflussen – und damit vermutlich auch die biologische Wirkung der Präparate.“
Schwengel-Exner sagt dazu dem BR: „Bei den Heilpflanzenauszügen oder Heilpflanzen, die im Produkt verwendet werden, gibt es gesetzlich keine definierten Mengen, welche Mengen enthalten sein dürfen.“ Es sei dadurch unvorhersehbar, welches Präparat welche biologische Wirkung auslöst und welche Nebenwirkungen auftreten. Sie weist zudem darauf hin, dass die Pflanze nicht nur in klassischen Supplements in Pillenform, sondern eben auch in Schlaftees und Kräutermischungen enthalten ist.