Klage gegen DAZN: Kunden können auf Rückerstattung hoffen – „Blanke Abzocke“

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Die Verbraucherzentrale hält die Preiserhöhungen von DAZN für unzulässig und klagt nun dagegen. Betroffene könnten ihr Geld zurückbekommen.

München – Wer Sportveranstaltungen live verfolgen möchte, kommt oft nicht um ein Abonnement beim Streaming-Dienst DAZN herum. Der Anbieter überträgt eine Vielzahl von Sportarten, darunter Fußball, Handball und American Football. Nun hat die Verbraucherzentrale eine Klage gegen DAZN eingereicht. Der Grund sind die Preiserhöhungen in den Jahren 2021 und 2022. Betroffene könnten nicht nur ihr Geld zurückbekommen, sondern auch Schadensersatz erhalten.

„Unangemessen, benachteiligend und intransparent“ – Können DAZN-Kunden auf Rückerstattung hoffen?

Jutta Gurkmann, Leiterin des Geschäftsbereichs Verbraucherpolitik beim Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV), äußert in einer Pressemitteilung: „Die Preiserhöhungsklauseln, die wir mit der Sammelklage angreifen, sind unserer Auffassung nach unangemessen, benachteiligend und intransparent.“

Ein DAZN-Mikrofon auf einem Tisch
Die Verbraucherzentrale hat eine Sammelklage gegen DAZN eingereicht. (Symbolbild) © IMAGO/Marco Steinbrenner/DeFodi Images

Abonnenten, die von den Preiserhöhungen zwischen 2021 und 2022 betroffen waren, haben die Möglichkeit, sich in ein Klageregister einzutragen und an der Sammelklage teilzunehmen, so die Verbraucherzentrale. Im Erfolgsfall der neu eingeführten Abhilfeklage können angemeldete Verbraucher auf Schadensersatz oder Rückerstattungen hoffen.

Preiserhöhungen bei DAZN laut Verbraucherzentrale unzulässig – „blanke Abzocke“

Im August 2021 erhöhte DAZN die monatlichen Gebühren zunächst von 11,99 Euro auf 14,99 Euro. Bei jährlichen Einmalzahlungen stiegen die Kosten von 119,99 auf 149,99 Euro. Im August 2022 folgte eine weitere Preiserhöhung: Die monatlichen Gebühren stiegen auf 29,99 Euro, während die jährlichen Einmalzahlungen auf 274,99 Euro kletterten.

Laut der Pressemitteilung des VZBV seien die Preiserhöhungen in bestehenden Verträgen ohne die Zustimmung der Nutzer unzulässig gewesen. Bereits im April 2024 klagte die Verbraucherzentrale gegen Preiserhöhungen bei DAZN. Die Sammelklage wurde beim Oberlandesgericht Hamm eingereicht. Betroffene können teilnehmen, indem sie sich beim Bundesamt für Justiz ins Klageregister eintragen.

Auf einem Facebook-Beitrag wird die Klage überwiegend positiv kommentiert, während DAZN und Fußballvereine teils scharf kritisiert werden. Ein Nutzer spricht von „blanker Abzockerei“, andere rufen zur Kündigung der Abos auf. In einem weiteren Kommentar auf Facebook ist von Vereinen die Rede, die „den Hals nicht voll bekommen“ und durch ihre Profitgier die Preise in die Höhe treiben. (tph)

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