Die Landwirtsfamilie Spennesberger fühlt sich schikaniert, das Landratsamt und die Gemeinde fürchten eine Zersiedelung im Außenbereich. Der Vorsitzende Richter am Verwaltungsgericht bemühte sich vergeblich um Frieden.
Das Ziel des Paragraphen 35 des deutschen Baurechts ist, eine unerwünschte Zersiedelung der Landschaft zu verhindern. Die Bebauung soll sich nach dem Willen des Gesetzgebers vielmehr auf die Ortsmitte, die Siedlungskerne, sprich den sogenannten Innenbereich einer Kommune, richten. Das Landratsamt Dachau als zuständige Baugenehmigungsbehörde für die Gemeinden im Landkreis verfolgt seit Jahren eine rigide Linie, was die Einhaltung des Paragraphen 35 betrifft – und zieht damit zur Not auch vor Gericht.
So hatte ein Anwohner des Indersdorfer Ortsteils Hörgenbach im Sommer 2021 einen Antrag für den Bau eines Hauses gestellt. Der Bauausschuss des Marktgemeinderats war – eingedenk des kurz zuvor beschlossenen Baulandmobilisierungsgesetzes – mit dem Vorhaben einverstanden. Der Ortsteil Hörgenbach, so die Ansicht der Gemeinderäte damals, sei künftig nicht mehr als Außen-, sondern als Innenbereich anzusehen.
Ist Hörgenbach Innen- oder Außenbereich?
Das Landratsamt aber grätschte dazwischen. Hörgenbach sei weiterhin als Außenbereich zu bewerten und das Baugesuch abzulehnen. In Indersdorf, so erklärt Patrick Hense vom gemeindlichen Verwaltungsbauamt, sehe man den Versuch einer „Baulandmobilisierung“ in Hörgenbach seitdem als „gescheitert“ an. Der Markt folge nun wieder der Linie des Landratsamts.
Allerdings nicht der Anwohner: Der zog vor Gericht und bekam Recht. Er durfte sein Haus in Hörgenbach bauen. Hörgenbach, so die Ansicht der Richter, weise eindeutig „Ortsteileigenschaften“ auf.
Doch diese höchstrichterliche Meinung hielt das Landratsamt nicht auf, im Herbst 2022 einen weiteren Bauantrag aus Hörgenbach abzulehnen. Anders als der beim Nachbarn im Jahr 2021 lehnte in diesem Fall auch die Marktgemeinde ab. Die Landwirtsfamilie Spennesbeger hatte ihre Absicht bekundet, auf einem ihrer Grundstücke ein Betriebsleiterhaus zu bauen. Doch laut Indersdorfer Bauamt lag ihre Ablehnung nicht nur an der Tatsache, dass das Vorhaben mutmaßlich im Außenbereich liegt, sondern „weil der Antragsteller bereits ein genehmigtes Betriebsleiterwohnhaus sowie ein Austragshaus in Hörgenbach besitzt“. Zulässig seien im Außenbereich pro Hofstelle nur diese zwei Gebäude, weshalb man den Spennesbergers im Jahr 2018 „ein beinahe identisches Vorhaben“ abgelehnt hätte.
Hatten sich die Spennesbergers die Ablehnung 2018 noch gefallen lassen, wehren sie sich nun. „Der Nachbar darf bauen. Und wir nicht?“, fragt Stefan Spennesberger daher nicht zu Unrecht. Die Antwort darauf sollte am Donnerstag die 11. Kammer des Münchner Verwaltungsgerichts finden. Der Vorsitzende Richter Johann Oswald, zwei weitere Berufs- sowie zwei ehrenamtliche Richter versuchten zwischen der Vertreterin des Landratsamts, dem von einem Anwalt begleiteten Kollegen der Gemeinde Indersdorf sowie der ebenfalls anwaltlich begleiteten Familie Spennesberger zu vermitteln.
Um es vorwegzunehmen: Es gab keine Lösung. Nur eine Tendenz und die Drohung, dass die Angelegenheit noch weitere gerichtliche Runden wird drehen müssen. Richter Oswald ließ nämlich durchblicken, dass er „die Ortsteileigenschaft“ Hörgenbachs „bejaht“. Nach seiner Ansicht müssten die Spennesbergers auch gar kein Betriebsleiterhaus – von dem sie sich eine baurechtliche Privilegierung erhofft hatten – bauen: „Im Innenbereich könnten Sie sogar ein Wohnhaus beantragen!“ Allerdings sah Oswald vor allem noch hinsichtlich des Immissionsschutzes offene Fragen, die bis Frühjahr im sogenannten schriftlichen Verfahren geklärt werden sollen.
Beim Landratsamt will man dabei seinen Standpunkt, dass Hörgenbach ein schützenswerter Außenbereich ist, weiter vertreten. Auch auf die Gefahr hin, gegen die Spennesbergers eine erneute Niederlage zu kassieren. Vor gut dreieinhalb Jahren stritt man sich um ein geplantes Wasserspeicherbecken, das die Unternehmerfamilie für die Beregnung ihrer Christbäume nutzen wollte. Wegen wasserrechtlicher Bedenken lehnte die Behörde ab, eine Erlaubnis gab es erst über den Klageweg.
Apropos Klageweg: Ob die Gemeinde Indersdorf selbigen beschreitet, wenn Spennesberger nun vor dem Verwaltungsgericht Recht bekommt, ist laut Bauamts-Vertreter Hense offen. Dies würde der Gemeinderat entscheiden müssen. Sicher hingegen sei: Wird Hörgenbach zum Innenbereich, sind „die Möglichkeiten der Bebauung dort weitaus freizügiger“. Und laut Hense gibt es in Hörgenbach noch einige „Baulücken“, die sich hervorragend für eine Wohnbebauung eignen würden.