Ein Gerichtsverfahren gegen zwei Streithähne wegen Körperverletzung endet mit mehr Fragen als Antworten. Widersprüchliche Zeugenaussagen und fehlende Beweise erschweren die Aufklärung.
Zwei Nigerianer (34 und 37) sitzen vor dem Amtsgericht Ebersberg auf der Anklagebank, zwischen ihnen hat eine Dolmetscherin Platz genommen. Die beiden Mittdreißiger sind wegen gefährlicher Körperverletzung in Grafing-Bahnhof angeklagt. Einer soll mit einem waffenähnlichen Gegenstand zugeschlagen haben. Hinter den Männern sitzen ihre Verteidiger, sichtlich verwirrt nach der inzwischen fünften Zeugenaussage. Auch die Staatsanwaltschaft muss ständig nachhaken. Übereinstimmende Aussagen sind selten in diesem Gerichtsverfahren.
Sieben Zeugen schaffen keine Klarheit
Nach dem siebten Zeugen, zwei weitere stünden für eine Aussage zur Verfügung, wird das Verfahren gegen einen der Angeklagten eingestellt. Der 37-Jährige muss seinem 27-jährigen Opfer Schmerzensgeld in Höhe von 600 Euro zahlen. Der 34-jährige Angeklagte wird wegen gefährlicher Körperverletzung in einem minderschweren Fall zu einer Geldstrafe von 3750 Euro verurteilt.
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Amtsrichter Benjamin Lenhart muss irgendwann aufgeben, den Vorfall gänzlich aufklären zu können. Aus den widersprüchlichen Zeugenaussagen geht am Ende nicht schlüssig hervor, welcher der beiden Angeklagten mit dem waffenähnlichen Gegenstand, in diesem Fall einer Flasche, zugeschlagen hat oder ob die Flasche überhaupt als Waffe eingesetzt worden war. Die beiden Polizisten, die vor Ort waren, haben keine Glasscherben gefunden. Das sagen sie im Zeugenstand. Dies widerspricht den Aussagen des Opfers und denen zweier weiterer Zeugen. Sie geben an, gesehen zu haben, wie eine Flasche zersprang.
Beteiligte beschuldigen sich gegenseitig
Das Opfer deutet im Gerichtssaal auf einen der beiden Angeklagten. „Er hat mir die Flasche über den Kopf gezogen“, sagt er. Gegenüber der Polizei hatte er noch behauptet, sich nicht daran erinnern zu können, wer zugeschlagen habe.
Fest steht, dass es ein Handgemenge gegeben hat. Die zwei Angeklagten und der Geschädigte – er hat nach eigenen Angaben nie zugeschlagen – hätten sich geschubst und geschlagen. Provoziert hätten die Nigerianer die Schlägerei durch Beleidigungen, sagen die Zeugen. Doch wer wann zugeschlagen hatte, ist nicht zu rekonstruieren.