Aus Hühnerstall sollte Hofladen werden: Landwirt scheitert mit „pfiffiger Idee“ im Gemeinderat

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Aus einem Hühnerstall wollte ein Palzinger Landwirt einen Hofladen machen. Doch der Zollinger Gemeinderat spielte nicht mit. (Symbolbild) © Julian Stratenschulte/dpa/Archivbild

Aus einem Hühnerstall möchte ein Landwirt einen Hofladen machen. Die „pfiffige Idee“ (O-Ton Bürgermeister) sorgte im Gemeinderat jedoch für einige Bedenken.

Zolling – Eine „pfiffige Idee“ hatte laut Bürgermeister Helmut Priller ein Landwirt aus Palzing: Er möchte einen Hofladen mit Verköstigung der selbsterzeugten landwirtschaftlichen Produkte eröffnen. Dabei soll das bestehende, nördliche Gebäude in ein Lager mit Küche und WC umgebaut werden, das südliche Gebäude, das 2003 als Hühnerstall genehmigt worden war, soll in einen Hofladen mit Selbstverköstigungsraum umgenutzt werden.

Das Problem: Die Gebäude befinden sich auf zwei verschiedenen Grundstücken – von denen wiederum eines in einem Dorfgebiet (Mischgebiet), das andere im Außenbereich und zudem im Landschaftsschutzgebiet liegt. Für den Gemeinderat galt es in der jüngsten Sitzung, den Antrag auf Vorbescheid „kritisch zu prüfen“, wie Priller vorgab.

Der Bürgermeister betont sogar, dass die Idee „gar nicht so abwegig ist“

Auch wenn der Bürgermeister zugab, dass die „Idee – neutral betrachtet – gar nicht so abwegig ist“, so „stehen doch einige Widersprüche dagegen“. Das sei bei einem Gespräch mit dem Landratsamt als Baugenehmigungsbehörde deutlich geworden. So sei zum einen die Erschließung mit einem Abstand von 75 Metern zur nächsten öffentlichen Straße „nicht ordentlich gesichert“, sagte Priller. Zudem liege eines der Grundstücke in der Hochwassergefahrenfläche HQ100 – diese Gebiete sind bei einem 100-jährigen Hochwasser betroffen.

In der Konsequenz bedeutet dies, dass für das Bauvorhaben „fachlich geeignete Maßnahmen festzusetzen sind“, heißt es seitens der Verwaltung. Und damit nicht genug: Eine Bewertung der Situation sei überhaupt schwierig, da beide Grundstücke unterschiedliche Darstellungen im rechtswirksamen Flächennutzungsplan haben und deshalb mehrere Behörden beteiligt sind.

Ein Gemeinderat meint: „Das stiehlt uns die Zeit“

Die große Frage war nun, ob man das gemeindliche Einvernehmen unter der Maßgabe erteilen soll, dass eine Privilegierung vorliegt, oder ausdrücklich verweigern, da öffentliche Belange dagegenstehen. ÜWG-Gemeinderat Bernd Hoisl war nicht begeistert: „Das stiehlt uns die Zeit. Wenn wir ja sagen, sagt das Landratsamt nein – und umgekehrt. Wenn da so viele Behörden noch mitreden müssen, dann sollen doch die entscheiden.“

Karl Toth (UBZ) sprach sich dagegen aus. Vor allem störte es ihn, dass die vorhandene Wohnung über der vorhandenen Garage noch immer nicht genehmigt und somit ein „Schwarzbau“ sei. Hier müsse man dringend handeln – auch als Gemeinde.

Gottfried Glatt (CSU) stand dem Vorhaben ebenfalls nicht aufgeschlossen gegenüber: „Der Rettungsweg funktioniert nicht“, und eine Barrierefreiheit sei auch nicht zu erkennen. Sein Vorschlag lautete: „Wir sollten nicht mehr großartig diskutieren.“ Damit war die Debatte beendet – und das gemeindliche Einvernehmen verweigert.

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