Gemeinde sichert sich Vorkaufsrecht für ortsprägendes Areal

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Für das Areal mit den Gebäuden der ehemaligen Klosterbrauerei und -wirtschaft (linke Straßenseite) hat die Gemeinde nun ein Vorkaufsrecht geschaffen. © Fischer

Es ist ein absolutes Novum in Indersdorf: Die Gemeinde hat sich für ein bestimmtes Areal im Ort ein Vorkaufsrecht gesichert. In der letzten Sitzung vor der Sommerpause haben die Gemeinderäte dafür eine entsprechende Satzung erlassen. Der Bereich, um den es geht, sei: „Absolut ortsbildprägend“, so Bürgermeister Franz Obesser.

Es gibt ein Areal im Ort, auf das sind viele Indersdorfer stolz – denn es ist, wie es so schön im Fachjargon heißt: ortsbildprägend. Es ist also einer dieser Plätze, der die eine Ortschaft exorbitant von der anderen unterscheidet. In Indersdorf ist dies ganz deutlich: das Areal ums Kloster.

Dazu gehört eben selbstredend auch die Straßenseite, von der aus man aufs Kloster schauen kann. Also die Seite, auf der sich die ehemalige Klosterbrauerei, die ehemalige Klostergaststätte und der Biergarten befinden. Und für genau diesen Bereich hat sich die Gemeinde nun – sollte der Komplex wieder verkauft werden – ein Vorkaufsrecht gesichert.

Steht derzeit wieder leer: der Biergarten am Kloster. Dies hätte die Gemeinde gerne anders.
Steht derzeit wieder leer: der Biergarten am Kloster. Dies hätte die Gemeinde gerne anders. © Fischer

Dies bedeutet: Die Gemeinde – und dieser Teil ist jetzt wichtig – kann das Areal kaufen, sie muss es jedoch nicht, wenn es wieder den Eigentümer wechseln sollte. Und zwar: Bevor es jemand anders tut. „Wir wollen mit dieser Satzung vor allem manifestieren: Das Gelände und das Ensemble bedeuten uns viel, und: Es ist uns wichtig, was dort passiert“, erklärte Bürgermeister Franz Obesser auf Nachfrage der Dachauer Nachrichten. Er beschrieb, warum sich die Gemeinderäte ausgerechnet dieses Areal ausgesucht hatten, um zum allerersten Mal das Instrument einer Vorkaufrechtssatzung in Anspruch zu nehmen. „Das Gelände ums Kloster und das Ensemble sind seit Jahrhunderten von unfassbarem Wert für Indersdorf!“

In der Gemeinderatssitzung erklärte Bauamtsleiterin Anna-Maria Loderer genau, um welchen Bereich es sich handelt: In Zahlen ist es die Flurnummer 648. Auf dem großen Grundstück, für das sich die Gemeinde mit der Satzung das Vorkaufsrecht ermöglicht hat, befinden sich zwei denkmalgeschützte Gebäude. Die Hausnummer 12 beherbergte früher die ehemalige Brauerei und die Klostergaststätte. Im Juli 2020 kaufte der Ainhofner Immobilien Fachmann Werner Schilcher Brauerei und Biergarten.

Eine Vorkaufsrechtssatzung kann eine Gemeinde allerdings nicht einfach erlassen, wo und wie es ihr passt. Es muss sich um ein Grundstück handeln, das für das Ortsbild wichtig ist, zudem muss die Gemeinde ein städtebauliches Konzept vorlegen. Und das tut sie. Loderer erklärte: „Es ist das städtebauliche Ziel des Marktes, für die denkmalgeschützten Gebäude Marienplatz 11 und 12 wieder eine ortskernbelebende Nutzung zu realisieren.“ Sie denkt dabei zum Beispiel an Gastronomie – im Biergarten sowie in der Gaststätte –, Geschäfte oder beispielsweise eine Bücherei.

Obesser spielte im Gespräch mit den Dachauer Nachrichten auch auf den derzeitigen Leerstand an. „Wir hätten alle miteinander, gerne wieder eine Wirtschaft. Wir wünschen uns alle wieder einen Biergarten und Geschäfte!“ Laut Bauamtsleiterin Loderer sind die Gebäude „erheblich sanierungsbedürftig“. Hinterhalb dieser Gebäude wurde vor mehreren Jahren ein großes Wohnbauprojekt realisiert. Obesser ist froh über die neue Satzung: „So haben wir im Fall der Fälle vielleicht künftig einen Fuß in der Tür und sind nicht schon im Vorfeld außen vor.“

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