Erweiterung Feuerwehrhaus: Geschasster Bauunternehmer verklagt Stadt
Die Erweiterung des Feuerwehrhauses an der Augsburger Straße hat einen heftigen Streit zwischen dem ursprünglichen Bauunternehmer und der Stadt nach sich gezogen.
Am Dienstag trafen sich beide Seiten vor einer Zivilkammer des Landgerichts München II. Es geht um knapp 900 000 Euro Restwerklohn, den die Firma von der Stadt eingeklagt hat. Eine gütliche Einigung kam nicht zustande.
Gut ein Jahr Bauzeit, aufgeteilt in zwei Abschnitte, hatte die Stadt mit dem Bauunternehmer vereinbart. Doch dann kam es zu Unterbrechungen. In einer Betondecke wurden Risse festgestellt. Ein Kran konnte nicht wie geplant aufgestellt werden, weil der Platz mit einem Plan für eine Nachbarbaustelle besetzt war. Der Unternehmer schickte seine Bauarbeiter kurzerhand auf eine andere Baustelle. Weil dort die Arbeiten erst einmal abgeschlossen werden sollten, engagierte er einen sogenannten Nachunternehmer, als er wieder weiterbauen konnte. Doch das wollte die Stadt aus Sicherheitsbedenken nicht und sprach die Kündigung aus.
So jedenfalls schilderte es der geschasste Bauunternehmer. Seiner Erzählung war deutlich anzumerken, dass er sich mächtig über die Gangart der Stadt geärgert hatte. Denn er hätte eigenen Angaben zufolge die Risse mit eigenen Kräften schnellstens verpressen, also schließen können.
Außerdem waren bereits Fertigteile geliefert worden, die sein Nachfolger nicht übernehmen wollte und die er nun abtransportieren musste. „So uneinsichtig habe ich noch niemanden gesehen“, grummelte er in der Verhandlung. Auch die Abnahme seiner Leistungen sei durch den Arbeitseinsatz einer neuen, von der Stadt beauftragten Firma komplett behindert worden.
Die Vorsitzende Richterin notierte sämtliche Beanstandungen höchst penibel, bevor sie die Vertreter der Stadt zu Wort kommen ließ. Aus Sicht von Sebastian Reichpietsch, er war für das Bauamt vor Ort, habe man die Vorwürfe Punkt für Punkt entkräftet. Der Prozess dauert an, ein zweiter Termin wurde für Ende September angesetzt.