Chaotische Zustände in angrenzenden Dörfern: Ab heute gelten Verbote auf bayerischer Autobahn

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An einer Straße steht ein Schild mit der Aufschrift „für Ausweichverkehr bei Stau der Autobahn - Fr, Sa, So und an Feiertagen“. Wer bei Stau auf der Autobahn auf Landstraßen ausweicht, muss im Landkreis Rosenheim künftig mit Bußgeld rechnen. © Leonie Asendorpf/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Neue Verkehrsregeln auf der A8: Bei Stau ist die Abfahrt verboten. Doch die Polizei plant keine flächendeckenden Kontrollen.

Rosenheim - An mehreren Ausfahrten der A8 gilt nun ein Abfahrverbot bei Stau, doch umfassende Kontrollen sind nicht vorgesehen. Die Polizei betont dennoch: „Die Verkehrszeichen haben Gültigkeit!“

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Neue Verbote auf A8 in Bayern: Polizei setzt auf Einsicht der Fahrer

Die Polizei plant keine flächendeckenden Kontrollen der neuen Verbote für den Ausweichverkehr bei Stau auf der Autobahn 8 im Landkreis Rosenheim. „Sie dürfen sich das nicht so vorstellen, dass an jeder Ausfahrt Polizei steht und wartet, ob da ein Stau entsteht - und wenn, dann jeden Autofahrer zurückweist, der die Autobahn verlassen will“, erklärte ein Sprecher des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd. Stattdessen setze man darauf, dass die Verkehrsteilnehmer die Verbotsschilder beachteten, und werde erst im Falle von Zuwiderhandlungen aktiv.

„Wir wissen nicht: Wann wird ein Stau kommen, und wo wird ein Stau kommen“, beschrieb der Sprecher die Herausforderung angesichts des langen Streckenabschnitts und der konstanten Personalressourcen. Ab heute (15. August 2025) ist es Reisenden von Freitag bis Sonntag sowie an Feiertagen an acht Abfahrten der A8 München-Salzburg und zwei Abfahrten der Inntalautobahn A93 untersagt, abzufahren, um einem Stau zu entgehen. Die chaotischen Zustände in den angrenzenden Dörfern sollen damit der Vergangenheit angehören. Diese Durchfahrtsverbote sind die ersten ihrer Art in Deutschland.

Verbote auf der A8 in Oberbayern: Diese Strafe droht bei Verstoß

Bei einem Verstoß droht eine kostenpflichtige Verwarnung von 50 Euro, erläuterte der Sprecher. Die Polizei hat jedoch nicht das Ziel, möglichst viele Verwarnungen auszusprechen. „Für uns steht da die Leichtigkeit des Verkehrsflusses im Vordergrund“, erklärte der Sprecher.

Das bedeutet, dass die Streife im Zweifelsfall jemanden weiterfahren lassen könnte, um zeitraubende Diskussionen über mögliche Durchfahrtserlaubnisse zu vermeiden. In der Anfangsphase droht Regelbrechern oft nur ein „erhobener Zeigefinger“. Dennoch unterstrich der Präsidiumssprecher: „Die Verkehrszeichen haben Gültigkeit!“

„Die Polizei muss und wird aber an den betroffenen Ausfahrten und Ortsrändern Sichtbarkeit zeigen“, betonte Jürgen Köhnlein, Vorsitzender der Polizeigewerkschaft DPolG Bayern. „Verbote ohne Kontrollen sind sinnfrei.“ Allerdings würden die Kontrollen Personal für andere Aufgaben binden - allein durch die Koordination mit der Autobahn GmbH, dem zuständigen Landratsamt und den betroffenen Gemeinden etwa über das Aktivieren der Verbote, die ja nur im Staufall gelten.

„Auch darf man nicht vergessen, dass wir uns als Polizei auch mitten in der Urlaubszeit befinden.“ Köhnlein fasste zusammen, dass die Einführung der Durchfahrtsverbote unterstützenswert sei. Erforderlich sei jedoch „eine vorausschauende Einsatzplanung und personelle Verstärkung, damit wir Kontrollen effektiv durchführen und gleichzeitig unsere übrigen Aufgaben gewährleisten können“. (kam/dpa)

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