Autofahrer versperrt Feuerwehrfahrzeug in Weyarn absichtlich den Weg

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Einem Feuerwehrauto wurde erst nach Diskussionen Durchfahrt gewährt. (Symbolbild) © Marijan Murat/dpa

Ein Vorfall zum Kopf schütteln: Bei einem Festzug in Weyarn versperrte ein PKW-Fahrer einem im Einsatz befindlichen Feuerwehrauto den Weg, als dieses den Autofahrer überholen wollte.

Weyarn – Am Sonntag, 11. August, ereignete sich gegen 11.55 Uhr während eines angemeldeten Festzuges in Weyarn ein unschöner Vorfall, wie die Polizei Holzkirchen berichtet. Die Freiwillige Feuerwehr Weyarn sollte die Absicherung dieser Veranstaltung vornehmen, als sich ihn ein 59-jähriger Bayrischzeller in den Weg stellte.

Autofahrer in Weyarn behindert Feuerwehrfahrzeug absichtlich

Um die Sicherung vorzunehmen, überholte ein Feuerwehrmann mit seinem Einsatzfahrzeug und eingeschaltetem Blaulicht die hinter dem Festzug wartenden Fahrzeuge. Auf der Miesbacher Straße, auf Höhe der Einmündung der Bürgermeister-Panzer-Straße, scherte der Bayrischzeller mit seinem Opel auf die Fahrspur des Einsatzfahrzeuges und brachte sein Fahrzeug zum Stehen, wodurch auch die Feuerwehr gezwungen war, stehen zu bleiben.

„Trotz mehrfacher Aufforderung weigerte sich der PKW-Fahrer, dem Einsatzfahrzeug freie Bahn zu schaffen und diskutierte stattdessen lieber mit den im Einsatz befindlichen Feuerwehrleuten“, schildert die Polizeiinspektion Holzkirchen. „Erst nachdem sich mehrere Zuschauer des Festzuges in die Diskussion mit einschalteten und den Feuerwehrleuten zur Hilfe kamen schaffte der PKW-Fahrer dem Einsatzfahrzeug freie Bahn.“

Bayrischzeller weigerte sich sein Auto trotzt Aufforderung fortzubewegen

Gegen den 59-jährigen Autofahrer aus Bayrischzell ermittelt die Polizei nun wegen Nötigung im Straßenverkehr. Zeugen, welche den Vorfall beobachten konnten, werden gebeten, sich bei der Polizeiinspektion Holzkirchen unter 08024/90740 zu melden.

Die Polizei weißt an dieser Stelle darauf hin, Einsatzfahrzeugen mit Sonder- und Wegerechten stets freie Bahn zu schaffen. Die Strafen für eine vorsätzliche Behinderung können empfindliche Strafen nach sich ziehen.

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