Seit Monaten wird in Freising über die neu angebrachten Fahrradschutzstreifen auf der Erdinger Straße gestritten. Jetzt hat das Verwaltungsgericht eingegriffen.
Freising - Die Radschutzstreifen in Lerchenfeld beschäftigen nicht nur Anwohner, Radler und andere Verkehrsteilnehmer. Mit dem Verkehrsversuch auf der Erdinger Straße und den Guten Ängern in Freising hat sich auch das Verwaltungsgericht auseinandergesetzt: Ein Anwohner hatte geklagt. Das Gericht hat jetzt einen Vorschlag zur gütlichen Einigung gemacht. Die Beteiligten haben noch heute Zeit, sich damit einverstanden zu erklären.
„Dieser Vorschlag beinhaltet die Beendigung der Verkehrsversuche auf beiden Straßen zum 31. Dezember“, erklärt Dr. Matthias Prinzler, Richter am Verwaltungsgericht München, auf FT-Nachfrage. „Wenn keine Einigung zustande kommen sollte, wird binnen zwei Wochen ein Urteil des Verwaltungsgerichts ergehen.“ CSU-Stadtrat Rudi Schwaiger hatte schon, als die Pläne vorgestellt wurden, darauf verwiesen, dass laut Paragraf 45 Straßenverkehrsordnung die Voraussetzung für einen solchen Verkehrsversuch nicht gegeben sei. Das Gericht kam nun zu dem selben Schluss.
Wie berichtet, sorgen die im Juni aufgebrachten Markierungen für den Fahrradschutzstreifen auf der Erdinger Straße seit Monaten für heftige Diskussionen. Mittelstandsbetriebe kritisieren vor allem den Wegfall von Kundenparkplätzen, sprachen von einer „Katastrophe“ und ärgerten sich, von der Stadt Freising nicht in den Planungsprozess eingebunden worden zu sein. Fahrradverbände wie der ADFC und der VCD sahen hingegen durch die Schutzstreifen mehr Verkehrssicherheit auf der viel befahrenen Straße in Lerchenfeld, vor allem für Schüler.
Von der Stadt Freising war bis Redaktionsschluss keine Stellungnahme zu erhalten.