Kinderpornos gefunden: Familienvater verurteilt

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Der Angeklagte lud illegale Kinderpornos auf sein Diensthandy. Vor Gericht war er geständig © dpa / Arne Dedert

Ein 52-jähriger Familienvater ist vor dem Amtsgericht wegen Verbreitung kinderpornografischer Inhalte zu sechs Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden.

Landkreis – Der Angeklagte, der im nördlichen Landkreis Ebersberg wohnt, gestand vor dem Ebersberger Amtsgericht sofort. Vor dem Richter erklärte er, dass er sich schon jahrelang Bilder und Videos von Buben ansehe, um sich im Anschluss selbst zu befriedigen. Die verwendeten Videos würde er nach seiner Tat immer löschen. Als er seine Neigung erstmals bemerkte, habe er mit seiner Frau darüber gesprochen. Er würde sich nun in Behandlung befinden und regelmäßig eine Therapiegruppe besuchen, sagte er.

Arbeitgebert zeigt Mitarbeiter an

Angezeigt worden war der 52-Jährige von seinem alten Arbeitgeber, der ihn fristlos gekündigt hatte. Dieser hatte wegen einer Sicherheitsabfrage sein Dienst-Laptop und -Handy eingezogen. Die Polizei hatte darauf ein Video gefunden, in dem sich zwei Buben unter 14 Jahren gegenseitig befriedigten und ein Foto, auf dem ein Achtjähriger sein erigiertes Glied berührt.

In dieser Altersspanne sind auch die beiden Söhne des Angeklagten. „Genau das ließ damals schon die Alarmglocken schrillen“, sagte der Angeklagte, „real sollte es aber nie sein.“ Er habe nie nur ansatzweise daran gedacht, seine Neigung auf seine Kinder zu projizieren, sagte der Mann. Auch während seiner Zeit als Fußballtrainer hatte es laut eines aussagenden Polizeibeamten nie Vorwürfe oder Hinweise auf Missbrauch gegeben.

Der Polizeibeamte schilderte, dass der Angeklagte bei Einziehung seiner Mobilgeräte geständig war. „Der Angeklagte wirkte froh, dass die Karten endlich auf dem Tisch liegen“, schilderte er den Gemütszustand des Familienvaters bei der Durchsuchung. Jedoch fand man bei der Sichtung der Geräte heraus, dass das Video getarnt gewesen war.

Richter sieht kriminelle Energie

Für den Angeklagten sprach laut Richter Frank Gellhaus, dass der Familienvater vor Gericht und vor der Polizei geständig gewesen war. Auch, dass er sich um eine Therapie bemühe und keine Vorstrafen habe. Er habe außerdem seinen Arbeitsplatz verloren und war mit der formlosen Einziehung der Geräte einverstanden gewesen, auf denen sich wenig Bilddateien befanden.

Gegen den Angeklagten sprach in den Augen von Gellhaus jedoch, dass er über einen langen Zeitraum aktiv nach einschlägigen Inhalten gesucht habe. „Wir sprechen hier nur über die Spitze des Eisberges“, so Gellhaus. Der Familienvater würde auch eine gewisse Routine zeigen, da die Suchen über seine Arbeitsgeräte gelaufen waren. „Wie abgebrüht muss man sein?“, fragte der Richter. Der Angeklagte habe sich damit einen erheblichen Vertrauensbruch gegenüber seinem Arbeitgeber geleistet, da er durch das Herunterladen der Porno-Dateien den zukünftigen Besitzer des Laptops hätte belasten können. Auch, dass die Datei getarnt gewesen war, spreche für eine gewisse Kriminalität des Angeklagten, so der Richter in der Urteilsbegründung.

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