Elizabeth zog aus Kalifornien nach London, um am King’s College zu studieren. Doch ihre Freude über die neue Wohnung wich schnell einem Albtraum: Schimmel breitete sich aus und ihre Gesundheit sowie die Gesundheit ihrer Katze verschlechterten sich. „Es war wie in einem Zelt, nicht wie in einem Schlafzimmer“, beschreibt sie die Situation.
„Jedes Mal, wenn ich dachte, ich hätte es unter Kontrolle, fand ich neuen Schimmel“
Wie „The i Paper“ berichtet, meldete Elizabeth den Schimmel ihrem Vermieter mehrfach. „Ich habe Fotos geschickt, lange Nachrichten geschrieben und angerufen“, sagt sie. Der Vermieter versprach Maßnahmen, doch außer einer Schicht schwarzer Isolierfarbe und einer nie gelieferten Entfeuchteranlage passierte wenig. „Ich fühlte mich wie verrückt. Ich war nachts wach und habe nach Lösungen gesucht“, erzählt sie.
Elizabeth begann, die Wohnung alle zwei Wochen mit aggressiven Chemikalien zu reinigen. „Ich wollte zeigen, dass ich mich um das Haus kümmere und nicht die Ursache des Schimmels bin“, sagt sie. Doch die Situation wurde immer schlimmer: Möbel mussten entsorgt werden und ihre Gesundheit litt unter Gehirnnebel und ständiger Ablenkung. „Jedes Mal, wenn ich dachte, ich hätte es unter Kontrolle, fand ich neuen Schimmel.“
England zwingt Vermieter mit „Awaab’s Law“ zum schnellen Handeln
Seit Oktober gilt in England „Awaab’s Law“, benannt nach einem Kind, das 2020 an den Folgen von Schimmel starb. Laut „The i Paper“ verpflichtet das Gesetz Vermieter dazu, Schimmel innerhalb weniger Tage zu beseitigen. Elizabeth glaubt jedoch nicht, dass dies allein die Probleme löst: „Solange wir die Wohnungsnot nicht beheben und bezahlbare Optionen schaffen, werden diese Probleme für Mieter bestehen bleiben.“
Elizabeth hat schließlich aufgegeben und ist ausgezogen. „Ich bin die Machtlose hier. Ich muss zahlen und still sein“, sagt sie resigniert. Ihre Katze Katie niest nicht mehr – doch die Erfahrungen haben Spuren hinterlassen.
Rechte von Mietern bei Schimmelbefall in Deutschland
Schimmel in der Wohnung stellt einen Mangel dar, für den Vermieter haften müssen, sofern bauliche Mängel die Ursache sind. Laut einem Bericht der Stiftung Warentest sollten Mieter den Befall sofort dokumentieren und dem Vermieter melden. Eine Mietminderung ist möglich, jedoch rät die Stiftung Warentest zur Vorsicht: Die Höhe der Kürzung sollte mit einem Anwalt oder einem Mieterverein abgestimmt werden. Bei kleinen Schimmelflecken sind Kürzungen von etwa fünf Prozent üblich, während bei großflächigem Befall mit Gesundheitsrisiken die gesamte Miete einbehalten werden kann.
Mieter sind verpflichtet, ausreichend zu lüften und zu heizen, um Schimmelbildung zu vermeiden. Als zumutbar gelten tägliches Lüften für drei bis vier Minuten und eine Raumtemperatur von mindestens 20 Grad tagsüber. In Altbauten mit Wärmebrücken haften Vermieter nur für Schimmel, wenn dieser nicht typisch für die Bauzeit ist. Bei erheblicher Gesundheitsgefährdung durch Schimmel können Mieter den Mietvertrag außerordentlich kündigen. Sie sollten jedoch vorher rechtlichen Rat einholen.