Ist Homeoffice aus dem Ausland erlaubt? Was Beschäftigte wissen sollten
Von einem Urlaubsland aus eine Zeit lang zu arbeiten – das mag sich der ein oder andere Beschäftigte wünschen. Doch ohne Zustimmung des Arbeitgebers geht es nicht.
Manche würden einen Urlaub und ihre Arbeit vielleicht gern miteinander verbinden. Doch für ein paar Tage die Koffer und den Laptop packen und einfach so von dem jeweiligen Reiseziel aus arbeiten, ohne Bescheid zu sagen – gern auch als „Quiet Vacation“ (stiller Urlaub) bezeichnet? Keine gute Idee, wie Arbeitsrechtler betonen. Wer während der Arbeitszeit heimlich in den Urlaub fährt, riskiert sogar, seinen Job zu verlieren.
Ist Homeoffice aus dem Ausland erlaubt?
Dürfen Beschäftigte überhaupt aus dem Ausland arbeiten? Das ist prinzipiell nicht so einfach möglich – die Arbeitnehmerkammer Bremen informiert über die rechtlichen Hürden. „Bei der Arbeit von zu Hause (Homeoffice) ist der vereinbarte Leistungsort der Beschäftigten der häusliche Arbeitsplatz“, informiert sie auf ihrer Website. Vereinbarungen über den Arbeitsort ließen sich nicht einseitig ändern. „Soll die Arbeit beispielsweise im Anschluss an einen Urlaub im Urlaubsland erfolgen, bedarf es daher der Zustimmung des Arbeitgebers.“
„Quiet Vacation“ – welche arbeitsrechtlichen Konsequenzen drohen könnten
Arbeit aus dem Ausland ist grundsätzlich nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Arbeitgebers zulässig, heißt es in einem Bericht der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Macht jemand heimlich Urlaub, könnte das Konsequenzen mit sich ziehen. Die eigenmächtige Verlagerung des Arbeitsortes ins Ausland kann als unbefugte Urlaubsnahme oder Arbeitsverweigerung angesehen werden und eine fristlose Kündigung zur Folge haben, wie die Fachanwältin für Arbeitsrecht Nathalie Oberthür in dem Bericht der dpa erklärt.