So kommen Bauarbeiter durch den Winter, ohne sich arbeitslos melden zu müssen
Im Winter stehen viele Baustellen still. Für Bauarbeiter ist das keine einfache Zeit – einige melden sich im November oder Dezember arbeitslos und nehmen dann im Frühjahr wieder ihre Tätigkeit auf. Doch es gibt auch eine andere Überwinterungsmöglichkeit für Bauarbeiter: das Saison-Kurzarbeitergeld.
Landkreis – „Keiner muss seinen Job an den Winter-Nagel hängen“: So weist die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt die Bauarbeiter im Landkreis auf das Saison-Kurzarbeitergeld hin. Denn keine Seltenheit im Baugewerbe ist nach wie vor folgende Praxis: Der Bauarbeiter meldet sich im November oder Dezember arbeitslos, bezieht drei bis vier Monate Arbeitslosengeld und nimmt im Frühjahr wieder seine Tätigkeit auf.
Besagtes Saison-Kurzarbeitergeld ist quasi die Alternativmöglichkeit zu diesem Vorgehen. Der Arbeitgeber zahlt das Kurzarbeitergeld, das entweder 60 Prozent (bei kinderlosen Bauarbeitern) oder 67 Prozent (bei Bauarbeitern mit Kindern) des ausgefallenen Nettolohns beträgt, in Vorleistung an seine Mitarbeiter aus. Das Geld, das der Bauunternehmer dafür in die Hand nimmt, bekommt er später von der Arbeitsagentur erstattet. Gezahlt werden kann das Saison-Kurzarbeitergeld maximal von Dezember bis März.
Seit 2006 gibt es das Saison-Kurzarbeitergeld in der jetzigen Form, wie die Arbeitsagentur auf Nachfrage der Heimatzeitung erklärt. Die Leistung trat damit die Nachfolge des Winterausfallgeldes (1996 bis 2006) und Schlechtwettergeldes (1959 bis 1996) an.
Zahlen, wie viele Bauarbeiter das Saison-Kurzarbeitergeld aktuell beziehen, hat die Arbeitsagentur leider noch nicht. Im vergangenen Winter (Dezember 2023 bis März 2024) waren es jedoch im Schnitt 97 Betriebe im Landkreis, die das Saison-Kurzarbeitergeld an durchschnittlich 560 Bauarbeiter ausgezahlt haben. Die höchsten Zahlen wurden im Januar 2024 vermeldet – mit 121 Betrieben und 725 Arbeitern. Zur Einordnung: Laut der IG Bau gibt es im Landkreis rund 1750 Baubeschäftigte und 170 Baubetriebe.
Wir sind voll bis oben hin mit Arbeit.
Für Bauunternehmer Hubert Rott, der die Weilheimer Firma HR-Bau leitet, war das Saison-Kurzarbeitergeld bisher noch kein Thema. Aus einem einfachen Grund. „Wir sind voll bis oben hin mit Arbeit“, so Rott – auch im Winter. Seine Firma sei oft auch Bauträger, arbeitet also auf den eigenen Baustellen. Und wenn das Wetter nicht mitspielt? „Dann können wir drinnen was machen“, erklärt Rott.
Zu den Baufirmen im Landkreis Weilheim-Schongau, die das Saison-Kurzarbeitergeld an ihre Mitarbeiter auszahlen, gehört Haseitl Bau aus Schongau. Wie viele Angestellte die Leistung beziehen, hänge von der aktuellen Auslastung ab, erklärt Geschäftsführer Peter Schrehardt im Gespräch mit der Heimatzeitung. Für die Wintermonate arbeitslos melden muss sich bei der Schongauer Baufirma niemand. Die Erstattung der Kosten für das Saison-Kurzarbeitergeld durch die Arbeitsagentur funktioniere problemlos, sagt Schrehardt.
Auch von der IG Bau wird das Saison-Kurzarbeitergeld sehr gelobt. Harald Wulf, der oberbayerische Bezirksvorsitzende, bezeichnet die Leistung als „Auffangnetz bei schlechter Witterung“. Außerdem betont er: „Die Regelung erspart den Betrieben viel Papierkram und Schreiberei.“